Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück ist Arbeitsrechtler. Er berät und vertritt gerichtlich Unternehmen und Führungskräfte in Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte sind:
Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück studierte Jura in Passau und Bonn. Während seines Referendariats in Berlin mit Stationen u.a. in Palermo und Dublin promovierte er im Arbeitsrecht. Nach dem 2. Staatsexamen war er als foreign associate in New York tätig. Er ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und begann seine Tätigkeit bei Luther. 1998 wechselte er zu Gleiss Lutz und kehrte 2003 zu Luther zurück, wo er seitdem tätig ist. Er hat einen Lehrauftrag im Arbeitsrecht an der Universität in Potsdam.