Luther Industriegruppe Information Tech and Telecommunications, Industry group, Digitalisierung, Medien, Software, Cybersecurity, Datenschutz, Open Source, Lizenzrecht, Digitalisation, media, data protection, licensing law

Information Tech &
Tele­communications

In einem hoch umkämpften Markt, in dem stetig neue Geschäftsmodelle entstehen und bestehende Prozesse hinterfragt werden, suchen kleine Start-ups, etablierte Mittelstandsunternehmen und weltumspannende Konzerne nach optimalen Lösungen. Unser erfahrenes, multidisziplinäres Beraterteam für Technologie, Medien und Telekommunikation findet für diese Herausforderungen maßgeschneiderte Lösungen. In enger Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie unserem Datenschutz-Team unterstützen wir Sie vollumfänglich bei allen zugehörigen Fragestellungen, angefangen bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen wie Softwarelizenz-, ASP-, SaaS- und anderen Cloud Computing-Verträgen über (regulierte) IT-Outsourcing-Vorhaben (Auslagerungen) bis hin zu EVB-IT basierten Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern. Auch im Telekommunikationsrecht verfügen wir über Expertise rund um 5G, Breitband, TKG-Novelle und aufsichtsrechtliche Themen.

Bei agilen Softwareprojekten sind wir mit den urheber- und vertragsrechtlichen Herausforderungen bei der Gestaltung der Verträge sowie den arbeitsrechtlichen Problemstellungen vertraut, um die Interessen von Auftraggeber oder Auftragnehmer optimal zu berücksichtigen.

Industrie 4.0-Vorhaben im Bereich der produzierenden Industrie begleiten wir beispielsweise bei der Vermarktung von Predictive Maintenance Services und zur intelligenten Steuerung und Vernetzung von Abläufen und Anlagen in der Smart Factory, ggfls. unter Nutzung des neuen 5G Mobilfunkstandards. Dies ermöglicht Ihnen, die Wertschöpfungskette optimal zu gestalten.

Beim Einsatz von auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Systeme unterstützt unser Team Sie branchenunabhängig dabei, von den Fortschritten in KI zu profitieren. Wir sind beim Einsatz von KI-Technologien, wie maschinellem Lernen und Deep Learning, mit den komplexen Fragen, unter anderem des Schutzes von Leistungsergebnissen und Datenmodellen sowie den Rechten zur Nutzung von Daten und der Haftung vertraut, um die Chancen und Risiken aus dem Einsatz von KI sachgerecht zu berücksichtigen.

Unser Beratungsangebot

IT-Einkauf und Lizenzverträge
  • Software und Hardware-Überlassungsverträge (Application Service Providing, Software-as-a-Service, Platform-as-a-Service oder Infrastructure-as-a Service Verträge)
  • Pflege- und Wartungsverträge, Service Level Agreements (SLA)
  • Projekt- und Dienstleistungsverträge zur Erstellung, Implementierung und zum Customizing von Software, einschließlich „Sale and lease back“-Gestaltung
  • Escrow- und Hinterlegungsvereinbarungen
  • Rechenzentrumsbetrieb und Shared Service Center
  • Vertrieb von Hard- und Software (z. B. OEM-Vertrag, EULA, Reseller)
  • Einsatz/Nutzung von Open Source Software und „gebrauchter“ Software
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei agilen Softwareentwicklungsprojekten
IT-Vergabe
  • Bedarfsanalyse und -feststellung unter Beachtung rechtlicher Fragestellungen (z. B. zum Datenschutz oder eGovernment)
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit vor und während der Beschaffungsmaßnahme
  • Begleitung von IT-Ausschreibungen
  • Auswahl und Anwendung der richtigen EVB-IT Vertragstemplates
  • Prüfung von Leistungsbeschreibungen
IT-Litigation
  • Beratung zur Vorgehensweise bei Hardware-/Software-Mängeln
  • Aufarbeitung von Mängeln in enger Zusammenarbeit mit IT-Sachverständigen
  • Vertretung bei IT-Streitigkeiten vor Gericht oder Schlichtungsstellen (DGRI)
IT-Outsourcings/Auslagerungen

Im Rahmen von IT-Outsourcings begleiten wir auf Wunsch den gesamten Prozess, angefangen von der Bedarfsanalyse über die Ausschreibung, die Vergabe, den Entwurf und die Verhandlung der Vertragsunterlagen und Leistungsbeschreibungen, selbstverständlich unter Berücksichtigung von arbeits- und lizenzrechtlichen Fragestellungen, IT-Security und Datenschutz-Themen sowie gegebenenfalls aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dies gilt insbesondere für cloudbasierte Lösungen.

  • IT- und Business Process-Outsourcing
  • Projektverträge zu komplexen IT-Systemen
  • Beratung zu Cloud Computing Service
  • Exit-Management
  • Beratung zur Ausgliederung einzelner IT-Unternehmensbereiche in Tochterunternehmen sowie damit verbundene Themen (z. B. Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang)
  • Gestaltung von Verträgen zur Auslagerung wesentlicher und nicht wesentlicher Aktivitäten und Prozesse unter Beachtung finanzaufsichtsrechtlicher Vorgaben (KWG, WpIG, ZAG, WpHG, VAG, MaRisk, EBA Guidelines, ESMA Guidelines, MaGO, BaFin-Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud Dienstleister, Protokoll Sonderfachgremium IT (BaFin/Bundesbank) zum Thema „Cloud/Weiterverlagerung“)
  • Beratung zu „aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT, KAIT, ZAIT, VAIT, EBA Guidelines)
Beratung zu IT-Sicherheit und IT-Compliance
  • Rechtliche Grundlagen der IT-Sicherheit und IT-Compliance
  • Beratung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes (z. B. KRITIS-Vorgaben für die Branchen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasserversorgung, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen)
  • Begleitung von IT-Audits
  • IT-Sicherheit im Arbeitsverhältnis, z. B. Entwurf von Betriebsvereinbarungen und Unternehmensregelungen zur Nutzung von E-Mail und Internet im Arbeitsverhältnis
  • Rechtliche Begleitung von Cybersecurity-Vorfällen
Datenschutzrecht

In Zeiten der digitalen Transformation kommt den Daten als zentrales Gut im Netz eine immense Bedeutung zu. Im Zuge der europaweiten anstehenden Digitalstrategie und den geplanten Gesetzesvorhaben spielt die DSGVO im Spannungsfeld von Datenautonomie und Wettbewerbsfähigkeit auf neuen Geschäftsfeldern, wie dem Digitalen Zwilling und dem Autonomen Fahren wie auch dem Gebiet der Digital Health, eine entscheidende Rolle. Auf dem ambitionierten Weg der digitalen Transformation beraten wir zu allen relevanten rechtlichen Fragen mit Blick auf eine datenschutzkonforme und zugleich praktikable Lösung, in engem Austausch mit unseren Kollegen aus dem Bereich IT-Recht.

Bei neuen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes – seien es neue Standardvertragsklauseln, relevante Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden oder datenschutzrechtliche Entwicklungen durch Gerichtsurteile (wie z.B. Schrems-II) begleiten und unterstützen wir Sie.

Schließlich rückt die rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer mehr in den Fokus der Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Für Unternehmen bedeutet dies, sich in dem Spannungsfeld zwischen geschäftlichen Interessen und rechtlichen Vorgaben mit einer starken Datenschutzorganisation zurecht zu finden. Unser auf Datenschutzrecht spezialisiertes, pragmatisches und lösungsorientiertes Team hilft dabei, dass dies gelingt.

  • Durchführung von Datenschutz-Audits zur Einschätzung des Datenschutzniveaus im Unternehmen
  • Bestellung und Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen (Datenschutz-Compliance)
  • Beratung bei der datenschutzkonformen Einrichtung von Prozessen und Verarbeitungsvorgängen
  • Beratung bei der datenschutzkonformen Einführung neuer Geschäftsmodelle, einschließlich „privacy by design“ und Big Data
  • Erstellung der Datenschutzdokumentation, wie Datenschutzerklärungen, Datenschutzberichten, Verzeichnissen von Verarbeitungsvorgängen
  • Erstellung von datenschutzrechtlichen Verträgen, wie Auftragsverarbeitungsverträgen inkl. Verträgen über die gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Beratung zu internationalen Datentransfers mit Staaten außerhalb der EU nach den Vorgaben des Schrems II Urteils unter Einbeziehung der neuen EU-Standardvertragsklauseln sowie sonstiger geeigneter Garantien
  • Beratung bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung sowohl bei konzerninternem Austausch von Daten als auch mit Externen
  • Beratung bei der Einführung von Binding Corporate Rules
  • Überprüfung und ggfs. Überarbeitung von datenschutzrechtlichen Dokumentationen oder Verträgen
  • Beratung z.B. bei der Einführung von „Whistleblowing-Programmen“
  • Unterstützung bei Betriebsvereinbarungen auf Grundlage der DSGVO und des BDSG
  • Trainings sowie Schulungen (z. B. Mitarbeiterschulungen)
  • Datenschutzgerechte Gestaltung bei dem Einsatz neuer Technologien, wie Smart Home, Car Data oder Gesundheits-Apps
  • Beratung bei der Gestaltung von Webseiten, Online-Shops und Cookie-Walls sowie dem Einsatz von Tracking- und Analyse-Tools
  • Durchführung von nationalen und internationalen Datenschutz-Audits
  • Vertretung bei behördlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Verstöße
Lizenzrecht einschließlich Open Source
  • Beratung zu Lizenzmodellen, Lizenzkompatibilität
  • Haftung und Gewährleistung beim Einsatz von Open Source Software, Public Domain Software, Freeware, Shareware
  • Gestaltung von Lizenzbedingungen
  • Geltendmachung von und Verteidigung gegen Lizenzverletzungsansprüche(n)
  • Beratung bei der Einführung eines Open Source Project Managements
  • Unterstützung bei Lizenzaudits
  • Managed License Compliance Service
  • Vertretung bei Nach-Lizenzierungsansprüchen
  • Beratung zu Fragen der indirekten oder automatisierten Lizenznutzung
FinTech

Im Bereich der Finanztechnologie (FinTech) beraten wir Unternehmen der Finanzbranche, Technologieanbieter und Anbieter neuer technologiegestützter Geschäftsmodelle zu innovativen Technologien und Digitalisierungsstrategien. Dies umfasst unter anderem die Strukturierung der Rechtsbeziehungen bei Plattformgeschäften oder elektronischen Marktplätzen, Identifizierungsdienstleistungen und Authentifizierungsanforderungen oder Zahlungsdienstleistungen. Wir liefern strategischen rechtlichen Input, um die erforderliche Compliance in einem stark regulierten rechtlichen Umfeld zu gewährleisten. Unsere Anwälte verstehen die technologischen Zusammenhänge etwa bei der Nutzung offener APIs und Open Banking Strukturen und bei der Nutzung mobiler Anwendungen und Bezahlsysteme einschließlich des Near Field Communication Standards (NFC) und gestalten Fragen des „Data Ownership“ interessengerecht.

  • Smart Contracts/Blockchain basierte Leistungen
  • AGB für elektronische Plattformen/Marktplätze
  • Beratung zu Zahlungsdienstleistungen/e-Geld/Voucher-Leistungen
  • Vermögensanlage (einschließlich Robo-Advice)
Elektronische Archivierung und Datenlöschkonzepte
  • Identifizierung von bereichsrelevanten Aufbewahrungs- und Löschfristen einschließlich der Beratung zur Zulässigkeit einer Aufbewahrung in digitaler Form
  • Beratung bei der Anwendung einschlägiger Verjährungsfristen
  • Beratung bei der Umsetzung der Anforderungen an die revisionssichere Archivierung (GoBD)
Medien

Durch die rasant voranschreitende Digitalisierung, die Konvergenz der Medien sowie Herausforderungen durch neue Formate und hybride Vermarktungsformen verändert sich auch die Medienlandschaft enorm: Bisher unbekannte Geschäftsmodelle müssen auf ein solides rechtliches Fundament gestellt, neue Verbreitungs-, Vermarktungs- und Auswertungsformen vertraglich abgesichert werden. Die Kreativität und das Können unseres medienaffinen Teams tragen dazu bei, dass auch hier für unsere Mandanten am Ende die besten Lösungen entstehen.

  • Begleitung bei der Transformation klassischer Geschäftsmodelle in die digitalen Medien
  • Beratung bei der Lizenzierung und dem Erwerb von Inhalten
  • Lizenzierung von Fernsehsendern
  • Beratung im Medienkartellrecht
  • Verbreitung und Vermarktung von Inhalten über verschiedene Plattformen, einschließlich Pay-TV und On-Demand Dienste
  • Beratung bei Einspeise- und Feed-In Verträge mit Kabelunternehmen
  • Unterstützung beim Einkauf und der Vermarktung von Werbekapazitäten
  • Prozessführung bei der Verletzung von Rechten im Internet (rechtliches Online-Reputationsmanagement, Content-Diebstahl)
  • Beratung beim Einsatz von Social Media in der Unternehmenskommunikation
  • Gestaltung rechtssicherer Online-Glücksspiele
  • Umfassende Beratung im Presse- und Äußerungsrecht
  • Unterstützung bei Ansprüchen wegen unzulässiger Werbung
  • Vertragsgestaltung bei Reality-TV-Shows
Telekommunikationsrecht

Gerade im Bereich Telekommunikation ist die Regulierungsdichte weiterhin hoch. Unser Team sorgt dafür, dass die neuen regulatorischen Vorgaben nicht nur eingehalten werden, sondern unsere Mandanten in deren Rahmen bestmöglich agieren können. Denn das ist der Anspruch, den wir an uns stellen: Eine Beratungsleistung auf höchstem Niveau, die für unsere Mandanten am Ende den Unterschied macht.

  • Beratung zu regulatorischen Fragen (z. B. TKG-Novelle, Meldepflicht, Frequenznutzung und -vergabe)
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für WAN, Managed Network Services, Mobile Services
  • Gestaltung von Endkundenverträgen
  • Telekommunikations- und vergaberechtliche Beratung zum Thema Breitbandausbau
  • Beratung und Vertragsgestaltung für die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen (z.B. Leitungen, Netze, Sendeanlagen)
  • Beratung zu regulatorischen, datenschutz- und vertragsrechtlichen Fragen rund um die Themen Internet of Things (IoT), Smart Devices und Connected Car
  • Beratung zu Over-the-Top-Diensten
  • Datenschutz im Bereich Telekommunikation und Fernmeldegeheimnis

News

19.12.2023 Blog
Einheitliche Regelungen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz: Die KI-Verordnung kommt!
11.10.2023 Blog
UK-US Data Bridge: Großbritannien tritt in das EU-US Data Privacy Framework ein
09.10.2023 Blog
Digitale Barrierefreiheit: Rechtliche Vorgaben für die öffentliche Hand und Wirtschaftsunternehmen
28.09.2023 Blog
Betrug beim Online-Banking – wer haftet?
05.09.2023 Blog
Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die USA und Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden
09.06.2023 Blog
OLG München: Zum Mangel einer Software bei fehlender Funktionsfähigkeit auf einzelnen Betriebssystemen
02.03.2023 Blog
Stellungnahme des EDSA zum Beschlussentwurf der EU-Kommission
13.02.2023 Blog
Marken- und Urheberrechte – Was gilt im Metaverse?
07.02.2023 Blog
ChatGPT – Rechtlich relevante Gesichtspunkte bei Nutzung des KI-Sprachmodells
12.01.2023 Blog
OLG Köln: Keine Inanspruchnahme des Lizenzgebers bei irreführender Werbung mit lizenzierten Testsiegeln

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Ihr/e Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Michael Rath, Information Tech & Telecommunications, IT-Recht; Datenschutzrecht; Datenschutz, Kartellrecht & Compliance; Digitale Infrastruktur; Artificial Intelligence & Big Data; Media & Entertainment; Telekommunikationsrecht

Dr. Michael Rath

Partner

T +49 221 9937 25795

Team Information Tech & Telecommunications

Dr. Jörg Alshut
Partner
Berlin

Volker von Alvensleben
Of Counsel
Hamburg

Caroline Ackermann
Counsel
München

Sabrina Aurnhammer
Associate
München

Silvia C. Bauer
Partnerin
Köln

Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln

Dr. Johannes Becker
Counsel
Köln

Philipp Dietz, LL.M. (Edinburgh)
Partner
Köln

Dr. Maximilian Dorndorf
Partner
Essen

Eric Doyé
Associate
Leipzig

Paula Dresler
Associate
Berlin

Stephan Gittermann
Partner
Frankfurt a.M.

Jonny H. Giessel
Associate
Frankfurt a.M.

Dennis Göbel
Associate
Köln

Amrit Grewal, LL.M. (London), MLB (Deutschland)
Legal Consultant
Köln, Hamburg

Steffen Häberer
Partner
Leipzig

Dietmar Heise
Partner
Stuttgart

Dr. Stefanie Hellmich, LL.M.
Partnerin
Frankfurt a.M.

Dr. Christian Horn, LL.M. (Tulane)
Partner
Berlin

Laura Hoffmann, LL.M. (Dresden/London)
Senior Associate
Frankfurt a.M.

Dr. Sebastian Felix Janka, LL.M. (Stellenbosch)
Partner
München

Dr. Helmut Janssen, LL.M. (King's College London)
Partner
Brüssel, Düsseldorf

Dr. Andreas Kloyer
Partner
Frankfurt a.M., London

Dr. Rolf Kobabe
Partner
Hamburg

Karsten Köhler
Partner
Leipzig

Christiane Kühn, LL.M. (Hong Kong)
Partnerin
München

Christian Kuß, LL.M.
Partner
Köln

Lutz Keller
Senior Associate
Köln

Sarah Komets
Senior Associate
Berlin

Stefanie Kandzia, LL.M.
Associate
Hamburg

Lida Karra
Associate
Frankfurt a.M.

Dr.iur. Andreas Knaul, LL.M. diap (ENA)
--
Berlin

Daniel Latta
Partner
Berlin

Niccolo Langenheim, LL.M.
Associate
Köln

Lorena Ligowski
Associate
Hannover

Dr. Detlef Mäder
Partner
Köln, Düsseldorf

Dr. Cédric Müller, LL.M. (Bristol)
Partner
Essen

Katharina Müller, LL.M. oec.
Partnerin
Köln

Dominik Menhaj
Senior Associate
Hamburg

Anna-Laura Martens
Associate
Berlin

Dr. Madeleine Martinek, LL.M., LL.M. oec. (Nanjing)
Associate
Köln

Alina Moers
Associate
Köln

Dr. Kay Oelschlägel
Partner
Hamburg

Tobias Osseforth, Mag. rer. publ.
Partner
München, Stuttgart

Michelle Petruzzelli
Senior Associate
Köln

Dr. Michael Rath
Partner
Köln

Dr. Stephan Rippert LL.M.
Partner
München

Dr. Christian Rabe
Senior Associate
Hamburg

Manuel Rueß
Associate
Hamburg

Dr. Markus Sengpiel
Managing Partner
Köln

Dr. Wulff-Axel Schmidt
Partner
Frankfurt a.M.

Dr. Astrid Schnabel, LL.M. (Emory)
Partnerin
Hamburg

Dr. Björn Simon
Partner
Frankfurt a.M.

Dr. Isabel Schäfer
Senior Associate
Hamburg

Tobias Schneider
Senior Associate
Köln

Anja Schwarz, LL.M. (London)
Senior Associate
Köln

Anton Spinty
Senior Associate
Berlin

Benedikt Stücker
Associate
Hannover

Dr. Jörgen Tielmann, LL.M.
Partner
Hamburg

Andreas Tüxen, LL.M. (American University / WCL)
Partner
Berlin

Dr. Andreas Vath
Partner
München

Dr. Melanie Verstege
Counsel
Essen

Dr. Lajana von zur Gathen
Associate
Berlin

Dr. Gregor Wecker
Partner
Köln

Thomas Weidlich, LL.M. (Hull)
Partner
Köln

Pierre Daniel Wittmann
Senior Associate
Frankfurt a.M.

Martin Zackor, LL.M. (UCD)
Counsel
Frankfurt a.M.