Christian Kuß, LL.M.

Christian Kuß, LL.M.

Inhaltliche Schwerpunkte

Christian Kuß berät internationale und nationale Mandanten zu Rechtsfragen der Digitalisierung und Informationstechnologie, des Urheber- und Datenschutzrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Mandanten zu Rechtsfragen rund um neue Technologien, wie etwa Künstliche Intelligenz, Big Data oder dem Metaverse. Ferner befasst er sich mit der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen, Lizenzfragen und der (streitigen) Auseinandersetzung in IT-Projekten. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung im Datenschutzrecht und zur Datenökonomie. Neben Fragen rund um die rechtssichere Verwendung von Daten befasst er sich mit der Prüfung und dem Aufbau der Datenschutzcompliance. Zudem unterstützt er Mandanten bei der Auseinandersetzung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden oder im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Betroffenenrechten.

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Vita

Christian Kuß studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunktbereich Informationsrecht. Im Anschluss erwarb er den Master of Laws in Bristol, England. Während seiner Referendarausbildung war er unter anderem bei großen Wirtschaftskanzleien im Bereich IP/IT beschäftigt. Seit 2011 war Christian Kuß als Rechtsanwalt im Informationsrecht für eine internationale Kanzlei in Düsseldorf tätig. Er ist seit 2013 bei Luther beschäftigt.

Auszeichnungen

  • Chambers Germany 2026: Ranking in der Rubrik "TMT: Information Technology", Up and Coming ("Christian Kuß findet stets pragmatische Lösungen, verfügt über viel Geduld und ein außergewöhnliches Verständnis für die Dinge." "Die Zusammenarbeit mit Christian Kuß ist hervorragend." "Christian Kuß ist ein exzellenter Anwalt, der pragmatisch und serviceorientiert ist." "Christian Kuß verfügt über außergewöhnliche Fachkompetenz und ist serviceorientiert." "Christian Kuß ist sehr schnell und proaktiv.")
  • JUVE Handbuch 2025/2026: Auszeichnung "Aufsteiger in IT-Recht und Datenschutz" (erste Auszeichnung in 2023/2024) und Nennung unter "häufig empfohlen" in der Rubrik "IT-Recht und Datenschutz" ("herausragende Kompetenz im IT-Vertragsrecht und Datenschutz", Wettbewerber)
  • The Legal 500 Deutschland 2026: Auszeichnungen als "Name der nächsten Generation" in den Rubriken "Informationstechnologie - IT-Transaktionen und Outsourcing" (erste Auszeichnung in 2021, erste Nennung in 2016) und “Branchenfokus - Künstliche Intelligenz” (erste Empfehlung in 2025), Empfehlung in der Rubrik “Telekommunikation” („Michael Rath und Christian Kuß: Die Zusammenarbeit mit ihnen ist unkompliziert und angenehm. Höchste Fachkompetenz. Stets ergebnisorientiert. Hervorragende Teamfähigkeit. Souveränes Auftreten und Verhandlungsgeschick auf Vorstandsebene.“) und Nennung in “Bank- und Finanzrecht - Fintech”
  • The Legal 500 Deutschland 2025: Nennung in der Rubrik "Datenschutz" (erste Nennung in 2023)
  • kanzleimonitor.de 2022/2023: Empfehlungen in den Rubriken "Datenschutzrecht" (erste Empfehlung in 2019/2020) und "IT-Recht" (erste Empfehlung in 2021/2022)
  • Best Lawyers 2026: Empfehlungen in den Rubriken "Information Technology Law" (erste Empfehlung in 2021) und "Data Security and Privacy Law" (erste Empfehlung in 2022)
  • Best Lawyers 2024: Auszeichnung "Lawyer of the Year" in der Rubrik “Data Security and Privacy Law”
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