26.02.2026
Die Bundesregierung und die Länder verfolgen das Ziel, den Gebäudesektor und die kritische Infrastruktur bis spätestens 2045 treibhausgasneutral auszugestalten. Krankenhäuser nehmen dabei eine besondere Rolle ein: Sie zählen zu den energieintensiven Einrichtungen des öffentlichen und gemeinwohlorientierten Sektors, unterliegen zugleich aber besonderen regulatorischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Um die Transformation der Krankenhauslandschaft zu unterstützen, stehen auf Bundes- und Landesebene umfangreiche Förderprogramme zur Verfügung – insbesondere für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Gebäudesanierung und innovative Versorgungskonzepte. Die erfolgreiche Inanspruchnahme dieser Fördermittel setzt jedoch eine frühzeitige strategische Planung sowie die rechtssichere Verzahnung von Fördermittel-, Beihilfe- und Krankenhausrecht voraus.
Entscheidungsträger in der Krankenhauslandschaft stehen aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Steigende Energiepreise, verschärfte klimapolitische Vorgaben sowie der Investitionsstau im Krankenhaussektor treffen auf knappe Budgets und komplexe Träger- und Finanzierungsstrukturen. Gleichzeitig eröffnen neue und fortentwickelte Förderprogramme sehr gute Chancen, notwendige Investitionen wirtschaftlich abzusichern und langfristige Planungssicherheit zu schaffen.
Die Förderlandschaft ist vielschichtig: Neben Förderungen des Bundes existieren landesspezifische Förderprogramme sowie kommunale Förderinstrumente. Gleichzeitig bestehen beihilferechtliche Anforderungen, Kumulierungsregeln und vergaberechtliche Implikationen, die insbesondere bei größeren Transformationsvorhaben eine strukturierte rechtliche Begleitung erforderlich machen.
Investitionsprojekte im Krankenhausbereich sind regelmäßig durch eine hohe technische und rechtliche Komplexität gekennzeichnet. Typische Herausforderungen sind unter anderem:
Gerade bei größeren Vorhaben – etwa der Umstellung der Wärmeversorgung, umfassenden energetischen Sanierungen oder der Integration erneuerbarer Energien – entscheidet die richtige Strukturierung frühzeitig über die Förderfähigkeit und den Projekterfolg.
Wir begleiten die Entscheidungsträger bei der Transformation ihrer Einrichtungen mit einem interdisziplinären Beratungsansatz, der Fördermittel-, Umwelt- und Krankenhausrecht systematisch verbindet. Unser Team vereint langjährige Erfahrung in der Fördermittelberatung mit herausragender Expertise im Krankenhausrecht.
Wir unterstützen insbesondere bei der
Dabei behalten wir stets die regulatorischen Rahmenbedingungen des Krankenhaussektors sowie die wirtschaftlichen und organisatorischen Interessen der Träger im Blick. Gleichzeitig werden potenzielle Haftungsrisiken für die Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der Nicht- oder Falschbeantragung und/oder Fehlverwendung von Drittmitteln gezielt vermieden.
Wir kennen die Anforderungen der Förderprogramme und wissen, worauf es bei der Umsetzung komplexer Transformationsvorhaben ankommt. Insbesondere bei investitionsintensiven Projekten mit technischer Komplexität, kurzen Fristen und sensiblen Trägerstrukturen beraten wir seit Jahren kontinuierlich auf höchstem Niveau.
Unsere Stärke liegt in der Verbindung juristischer Präzision, sektorspezifischem Verständnis und strategischer Fördermittelberatung – genau dort, wo Investitionsprojekte im Krankenhausbereich entschieden werden.
Gern stellen wir Ihnen in einem unverbindlichen Kennenlerntermin unseren Beratungsansatz vor und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Haus bestehen.
Ekkehard Hübel
Counsel
Hamburg
ekkehard.huebel@luther-lawfirm.com
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Frances Wolf
Senior Associate
Hamburg,
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