Foreign Direct Investment

Investitionskontrolle / Foreign Direct Investment (FDI)

Transaktionen, bei denen ausländische Investoren Anteile an deutschen Unternehmen er-werben oder diese vollständig übernehmen, gewinnen vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und globaler Marktverschiebungen zunehmend an strategischer Bedeutung. Der deutsche Gesetzgeber – ebenso wie zahlreiche andere Jurisdiktionen – begegnet dieser Entwicklung mit strengen Meldepflichten und weitreichenden Prüfungsbefugnissen. Ziel ist es, Erwerbsvorgänge in sicherheits- und versorgungsrelevanten sowie besonders innovati-ven Branchen umfassend zu überprüfen und gegebenenfalls zu untersagen oder mit Aufla-gen zu versehen.

Für die beteiligten Unternehmen ist es daher von zentraler Bedeutung, neben sonstigen regulatorischen Freigabe- und Meldeerfordernissen (namentlich der Fusionskontrolle – mehr zu unserem Beratungsangebot Kartellrecht hier) zunehmend auch investitionskontrollrechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die Anforderungen des (deutschen) Außenwirtschaftsrechts zuverlässig einzuhalten. Dies betrifft sowohl das inländische Zielunternehmen als auch den ausländischen Käufer oder Investor. Gleichzeitig steigt der Bedarf an fundierter und umsichtiger Beratung, die transaktionsrechtliches, regulatorisches und branchenspezifisches Know-how verbindet, um komplexe grenzüberschreitende Investitionsprojekte erfolgreich zu realisieren. 

Unser Beratungsangebot

Unser Team berät (internationale) strategische und PE-/Finanzinvestoren sowie (deutsche) Zielunternehmen und deren Verkäufer in allen Fragen der sektorübergreifenden und sektorspezifischen Investitionskontrolle.

Wir beraten Sie umfassend und vorausschauend bei der Klärung möglicher Meldepflichten in Deutschland und – soweit einschlägig – weiteren europäischen und internationalen Jurisdiktionen. Unser Team unterstützt Sie bei der rechtssicheren Strukturierung von Transaktionen und begleitet Investitionsprüfverfahren effizient und lösungsorientiert gegenüber den zuständigen Behörden. Dabei behalten wir stets den zeitlichen Ablauf der Transaktion im Blick und integrieren investitionskontrollrechtliche Anforderungen frühzeitig in den Gesamtprozess. 

Warum ist das für Sie als Mandant entscheidend? Eine vorausschauende Investitionskontroll-Compliance macht den Unterschied zwischen zügigem, rechtssicherem Vollzug und kostspieligen Verzögerungen, Auflagen oder Untersagungen – und schützt damit unmittelbar Ihre Transaktionssicherheit, Zeitpläne, Budget- und Reputationsziele.

Unsere Beratungsdienstleistungen
  • die Prüfung der Anwendbarkeit der Investitionskontrollvorschriften,
  • die Einschätzung der investitionsrechtlichen Machbarkeit von Zusammenschlussvorhaben (feasibility), insbesondere von Untersagungs- oder Auflagenrisiken,
  • ggf. eine frühzeitige „inoffizielle“ Kontaktaufnahme bei den zuständigen Behörden und Ministerien im Vorfeld,
  • die Gestaltung investitionskontrollrechtlicher Klauseln in Unternehmenskaufverträgen (z. B. Closing Conditions, Covenants, Long Stop Dates),
  • die Vorbereitung und Einreichung der investitionskontrollrechtlichen Anträge bei den zuständigen Behörden,
  • die enge Einbindung und Koordination von Local Counsel in ausländischen Jurisdiktionen, um die Vorbereitung, Einreichung und Betreuung der Investitionskontrollanträge länderübergreifend sicherzustellen sowie den Prozess in Abstimmung mit allen beteiligten Parteien konsistent zu steuern und
  • die Koordinierung mit fusionskontrollrechtlichen und sonstigen weiteren regulatorischen Verfahren, um Synergien zu schaffen – namentlich Fusionskontrolle und Subventionen aus Drittstaaten (Foreign Subsidies Regulation (FSR)).
Ganzheitliche Begleitung durch alle Phasen des Investitionskontrollverfahrens

Wir begleiten Sie dabei in allen Phasen investitionskontrollrechtlicher Verfahren: von der strategischen Vorbereitung und der Entscheidung zwischen Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung und förmlichem Prüfverfahren über die Erstellung der Anträge und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden bis hin zu Verhandlungen über Auflagen, Zusagen oder sonstige Nebenbestimmungen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Ausgestaltung interner Prozesse zur laufenden Compliance mit Investitionskontroll- und Außenwirtschaftsvorgaben. 

Branchenkenntnis als Schlüssel zu erfolgreichen Transaktionen

Dank unserer fachübergreifenden Expertise und unseres klaren Branchenfokus kennen wir die Industrien, die im besonderen Augenmerk des für die Investitionskontrolle zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) stehen. Mit Weitblick, Erfahrung und Sorgfalt unterstützen wir Sie dabei, internationale Transaktionen mit insbesondere deutschem Zielunternehmen sicher und erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Umfassender Schutz vor Transaktionsrisiken aus einer Hand

Angesichts der in den letzten Jahren deutlich verschärften Investitionskontrollregime in Deutschland, der Europäischen Union und zahlreichen Drittstaaten sowie der zunehmenden politischen Sensibilität für ausländische Investitionen ist eine sorgfältige investitionskontrollrechtliche Analyse integraler Bestandteil jeder internationalen Transaktion. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die mitunter zahlreichen regulatorischen Anforderungen an die Transaktion einheitlich zu prüfen und behördliche Verfahren zentral zu steuern – vor diesem Hintergrund decken wir insbesondere Fusionskontrolle, Investitionsprüfung, Drittstaatssubentionen (FSR) und beihilferechtliche Fragestellungen aus einer Hand ab. So helfen wir Ihnen, rechtsgebietsübergreifende Anforderungen rechtssicher und effizient zu berücksichtigen, um Verzögerungen, Untersagungen, gesetzliche Sanktionen und letztlich auch Reputationsrisiken zu vermeiden. 

Unsere China-Expertise

Zahlreiche deutsche Unternehmen sind mit Niederlassungen in China vertreten, und auch viele chinesische Unternehmen tätigen Direktinvestitionen in Europa. Wir begleiten Ihre globalen Investitionen: Luthers FDI-Expertise zeichnet sich durch eine außergewöhnliche Kenntnis des asiatischen Markts aus, da wir direkt vor Ort mit eigenen Büros vertreten sind. Dies ermöglicht uns eine exzellente Beratung bei China-Outbound-Transaktionen sowie bei Inbound-Prüfungen, die in unseren asiatischen Büros zum täglichen Geschäft gehören. Erfahren Sie mehr über unsere Expertise in einem der dynamischsten Investitionsumfelder weltweit: China | Luther Lawfirm

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