Dr. Alexander Ehrle berät Mandanten zu Fragen des internationalen Handels- und Außenwirtschaftsrechts in Deutschland und Brüssel. Er ist sowohl in Deutschland als auch den USA als Rechtsanwalt zugelassen.
Sein Beratungsspektrum umfasst das Exportkontroll- und Sanktionsrecht, einschließlich damit zusammenhängender Untersuchungen, behördlichen Verfahren und Gerichtsverfahren. Dr. Alexander Ehrle vertritt Mandanten zudem in Investitionsprüfverfahren und berät diese zu den FDI-Regularien in Deutschland und der EU sowie zu Freigabeverfahren nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung. Für seine Expertise im Investitionsprüfungsrecht wurde Dr. Ehrle als einer der "40 under 40" der GCR im Bereich FDI ausgezeichnet.
Seine Expertise umfasst außerdem die ESG-Gesetzgebung, und er berät Mandanten etwa zu Fragen der CSDDD, des LkSG, der CSRD und der ESRS sowie weiterer EU-Gesetze im Rahmen des Green Deal, wie der EU-Entwaldungsverordnung, der EU-Zwangsarbeitsverordnung sowie dem CBAM.
Dr. Alexander Ehrle absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Montpellier, Mainz und München. Anschließend promovierte er im Bereich Völkerrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ergänzend erwarb er einen LL.M. in International Legal Studies an der New York University.
Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin mit Stationen in Berlin, Frankfurt, Mailand und Tokio sowie im Auswärtiges Amt und bei internationalen Wirtschaftskanzleien.