Dr. Angelo Vallone

Dr. Angelo Vallone

Dr. Angelo Vallone

Düsseldorf

T +49 211 5660 24834

Rechtsanwalt
Partner , Location Head
Branche Energy

Inhaltliche Schwerpunkte

Dr. Angelo Vallone berät seit 2006 umfassend zum gesamten Energiewirtschaftsrecht, einschließlich des Rechts der Erneuerbaren Energien. Seitdem hat er die erheblichen Marktveränderungen und die damit einhergehenden gesetzlichen Änderungen aufgrund der europarechtlich getriebenen Liberalisierung der Energiemärkte und den umfangreichen staatlichen Eingriffen im Zuge der „Energiewende“ aktiv begleitet, so dass er über umfangreiche Erfahrung in der Energiewirtschaft und eine tiefe Marktkenntnis verfügt. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere energieintensive Unternehmen, Energieversorger, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Direktvermarkter, Projektentwickler und Finanzinvestoren.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehört die Besondere Ausgleichsregelung, d.h. das Verfahren zur Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Angelo Vallone berät Unternehmen bereits im Vorfeld zur Antragsstellung, um einen genehmigungsfähigen Begrenzungsantrag sicherzustellen, vertritt seine Mandanten aber auch in laufenden Antrags- und Widerspruchsverfahren. Seine Beratung hat bereits in einer Vielzahl von Fällen dazu geführt, dass Begrenzungsbescheide trotz zuvor angekündigter Ablehnung doch noch erteilt wurden. Des Weiteren berät er Unternehmen zu Fragen der Umstrukturierung, um eine bestehende Begrenzung der EEG-Umlage nicht zu gefährden, oder um eine solche Begrenzung zukünftig geltend machen zu können.

Zudem berät Dr. Angelo Vallone energieintensive Unternehmen auch zu den übrigen Umlageprivilegien, zu Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung und zu Fragen des Netzanschlusses und der Netznutzung.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die regulatorische Beratung von Strom- und Gasnetzbetreibern dar, insbesondere zu Fragen der Anreizregulierung und der Gewährung des Netzzugangs. Er hat seine Mandanten seit 2006 in einer Vielzahl von erfolgreichen Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf und dem BGH vertreten und verfügt über eine tiefe Kenntnis der regulatorischen Entwicklungen seit Einführung der Netzregulierung in Deutschland.

Dr. Angelo Vallone verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung mit energiebezogenen M&A- und Finanzierungstransaktionen. Er hat in den vergangenen 15 Jahren zahlreiche Netztransaktionen mit begleitet, und berät sowohl Projektentwickler als auch Finanzierer bei der Entwicklung von Photovoltaik- und Windenergieanlangen in Deutschland. In der Vergangenheit hat er zudem die Entwicklung von Gaskraftwerksprojekten mit betreut und berät weiterhin Industrieunternehmen im Zusammenhang mit der Errichtung, Finanzierung und Förderung von KWKG-Anlagen.

Darüber hinaus vertritt Dr. Angelo Vallone seine Mandanten vor deutschen Gerichten und Schiedsgerichten in energierechtlichen Streitigkeiten und verfügt auch hier über umfangreiche Erfahrungen.

Beratungsfelder
Vita

Dr. Angelo Vallone studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und promovierte dort mit Auszeichnung über eine kartellrechtliche Fragestellung. Er ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ausschließlich im Energiewirtschaftsrecht tätig. Von 2006 bis 2010 war er mit den Schwerpunkten Energieregulierungs- und Energiekartellrecht bei der internationalen Wirtschaftsrechtskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Köln tätig. Im Anschluss hieran arbeitete Herr Dr. Vallone in der Zivil- und Kartellrechtsabteilung eines großen deutschen Stromerzeugungsunternehmens. Seit 2011 ist er als Rechtsanwalt bei Luther beschäftigt, 2017 wurde er in die Partnerschaft aufgenommen. Dr. Angelo Vallone publiziert regelmäßig zu aktuellen Fragen des Energierechts und ist regelmäßiger Redner bei Seminaren und auf Fachtagungen.

Auszeichnungen
  • Chambers Europe (2024): Ranking in der Rubrik "Energy: Regulatory" (Band 3, erstes Ranking in 2019, "Angelo Vallone covers everything around energy law; he understands the sector and has a lot of experience.")
  • JUVE Handbuch 2023/2024: Nennung unter "Häufig Empfohlen" in der Rubrik "Regulierte Industrien – Energiewirtschaftsrecht" (erste Nennung in 2020/2021, "überzeugt durch hohes Fachwissen", "sehr gute Zusammenarbeit", Mandanten; "sehr versierter Energierechtler, angenehm in der Zusammenarbeit, guter Sparringspartner", Wettbewerber)
  • The Legal 500 Deutschland 2024: Auszeichnung "Name der nächsten Generation" in der Rubrik "Branchenfokus – Energie" (erste Auszeichnung in 2023, "Angelo Vallone zeichnet sich durch ein breites Detailverständnis der gesamten energierechtlichen Palette aus und durchdringt auch sehr komplexe Sachverhalte unheimlich schnell. Seine Fähigkeit, auch außerhalb der rein rechtlichen Schiene zu denken, ist in der Praxis sehr wertvoll.") und Nennung in "City Focus - Düsseldorf" 
  • kanzleimonitor.de 2023/2024: Empfehlung in der Rubrik "Energiewirtschaftsrecht" (erste Empfehlung in 2022/2023)
  • Best Lawyers 2024: Empfehlungen in den Rubriken "Energy Law" (erste Empfehlung in 2021) und "Regulatory Practice" (erste Empfehlung in 2022)
  • WirtschaftsWoche 2023: Empfehlung "Top Anwalt" in "Energierecht" 
Ausgewählte Mandate

  • Aurubis: Beratung zur Auskoppelung von industrieller Abwärme zur Belieferung der Hafencity Ost (vielfach ausgezeichnetes Projekte für eine effiziente Wärmewende)
  • Chemieunternehmen: Beratung zur Förderung nach dem KWK
  • Chemieunternehmen: Erfolgreiche Beratung in einem BAFA-Verfahren nach angekündigter Ablehnung des Begrenzungsantrags
  • Eiffel Investment Group: Beratung zu zahlreichen Finanzierungen von PV-Projekten und Onshore-Windprojekten
  • Eneco: Beratung vom Erwerb der Lichtblick
  • E.ON: Beratung beim Verkauf der E.ON Netz an TenneT
  • EEW: Erfolgreiche Vertretung in einem Rechtstreit gegen den Anschlussnetzbetreiber wegen angemessener Vergütung für Abregelungen (Redispatch)
  • Ferrero: Beratung zum Stromsteuerrecht sowie zum EEG-Eigenversorgungsprivileg
  • Fliesenhersteller: Erfolgreiche Vertretung in einem Verfahren zur Erlangung der EEG-Umlagebegrenzung für einen selbständigen Unternehmensteil
  • Kraftwerksbetreiber: Vertretung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern bei der Überprüfung der „Amnestieregelung“ gemäß § 104 Abs. 4 EEG
  • Gasnetzbetreiber: Erfolgreiche Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen vermeintlich verzögertem Netzanschluss
  • OGE: Beratung beim Erwerb der Jordgas
  • INGKA Holding: Beratung beim Erwerb eines Anteils am Offshore-Windpark Veja Mate
  • Industrieunternehmen: Beratung zur signifikanten Reduzierung der Netzentgeltkosten durch kaufmännisch-bilanziellen Bezug
  • Industrieunternehmen: Beratung zu den Anforderungen des Energiesammelgesetzes („Messen & Schätzen“)
  • TenneT: Vertretung in Missbrauchsverfahren vor der BNetzA und im anschließenden Beschwerdeverfahren
  • Tierfutterhersteller: Beratung zur Umstrukturierung gemäß § 67 EEG

Publikationen
Mitgliedschaften

  • Mitglied bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.

Vorträge