Carsten Beisheim berät schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A sowie zu ausgewählten Themen des Energiewirtschaftsrechts, namentlich im Zusammenhang mit der Entflechtung von Netzbetreibern (Unbundling). Er arbeitet häufig für Unternehmen der Energiebranche und der öffentlichen Hand sowie für öffentliche Institutionen (Bund, Länder, Gemeinden).
Carsten Beisheim studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Freiburg/Br. (1986 - 1992). Anschließend folgte eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Angestellter an der Universität Freiburg/Br., wo er 1994 zum Dr. jur. promoviert wurde. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht (Berlin; 1993 - 1995). Seither – und seit dem Jahr 2000 bei Luther – ist Carsten Beisheim als Rechtsanwalt tätig.