22.01.2026

Newsletter Environment, Planning, Regulatory – Januar 2026

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Hintergrund

Liebe Leserinnen und Leser, 

auch das Jahr 2026 hält neue Maßstäbe für Umwelt, Planung und Regulierung bereit. Wir informieren Sie unter anderem darüber, wie es bei der Umsetzung der IED-Richtlinie vorangeht, mit welchen Maßnahmen Bund und Länder die Staatsmodernisierung angehen wollen und welche Anforderungen zukünftig für Umweltaussagen gelten. Zum Jahresbeginn bündeln wir die wichtigsten Entwicklungen für Sie: 

I. Aktueller Stand zur IED-Umsetzung – Positive Entwicklungen für die Industrie

Die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED-Novelle) schreitet voran. In der Ressortabstimmung einigten sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf wesentliche Punkte zum Artikelgesetz und zur Mantelverordnung der IED-Umsetzung. Unter anderem wurden auch Änderungen aufgenommen, die zuvor vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) gefordert wurden. Diese umfassen unter anderem: 

  • Erleichterungen bei den Umweltleistungsgrenzwerten
    • Erweiterte Ausnahmemöglichkeiten hinsichtlich Emissions- und Umweltleistungsgrenzwerten
    • Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens
    • Einführung einer Übergangsfrist für das Umweltmanagementsystem 

Sollten sich diese Änderungen durchsetzen, wäre dies positiv für die Industrie. Der ursprünglich für Dezember vorgesehene Kabinettsbeschluss verzögert sich, da das Bundeskanzleramt und das BMWE zunächst den Entwurf des EU-Umwelt-Omnibusses abwarten wollten. Wann mit einem Kabinettbeschluss zu rechnen ist, ist derzeit noch offen. Die IED-Richtlinie ist bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen.

II. Beschluss einer umfassenden föderalen Modernisierungsagenda

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 4. Dezember 2025 eine „Föderale Modernisierungsagenda“ beschlossen, die den Auftakt zu einer umfassenden Staatsmodernisierung darstellen soll. Wir machen insbesondere auf folgende Themen aufmerksam:

1. Turbo für Infrastrukturprojekte – Planung wird einfacher und schneller 

Bund und Länder wollen Infrastrukturprojekte spürbar beschleunigen und Bürokratie abbauen. Hierzu will der Bund dieses Jahr einen Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorlegen. Ersatzneubauten, etwa an Straßen, Schienen, Wasserstraßen oder Energieleitungen, sollen künftig deutlich schneller umgesetzt werden – zumeist ohne Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren werden insgesamt gestrafft: Planfeststellungen bleiben Großprojekten vorbehalten, Umweltprüfungen werden verschlankt und UVP-Schwellenwerte angehoben. Der Bund will die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch folgende rechtliche Umsetzungen erreichen:

  • Vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens
  • Reduzierung doppelter Beteiligungen
  • Einführung einer Experimentierklausel in der Baunutzungsverordnung
  • Genehmigungsfiktion nach Ablauf von drei Monaten

2. Erleichterungen im Natur-, Umwelt- und Artenschutz

Auch im Natur-, Umwelt- und Artenschutz sind Erleichterungen geplant, insbesondere sollen gesetzliche Standardisierungen und Leitfäden für Gebietsbeeinträchtigungen eingeführt werden. Zudem sollen für Klima- und Umweltschutzprojekte der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf reduziert und im Bauplanungsrecht bei Eingriffen in die Natur die Option auf Ausgleichs-/Ersatzgeld eingeführt werden. 

3. Schnellere und digitale Verfahren durch Reformen im Verwaltungsrecht

Auch Verwaltungsverfahren stehen vor einem deutlichen Beschleunigungsschub. Das Widerspruchsverfahren soll ab Ende 2027 seinen Status als Regelfall verlieren und künftig nur noch dann zum Einsatz kommen, wenn es die Verfahrensdauer tatsächlich verkürzt. Parallel treiben Bund und Länder die vollständige Digitalisierung der Verfahren und ein grundsätzliches Gebot der digitalen Kommunikation und Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung voran. Bis Mitte 2026 wird geprüft, welche Verwaltungsverfahren für eine durchgehende Digitalisierung und den Einsatz von KI geeignet sind. Der Bund plant dafür den Deutschland-Stack mit zentralem Onlineportal und KI-unterstützter Deutschland-App.

4. Reduzierte Berichtspflichten für die Wirtschaft

Des Weiteren verfolgen Bund und Länder das Ziel, mindestens ein Drittel der Berichts- und Auskunftspflichten abzuschaffen. Beispielsweise sollen Berichte zu Emissionswerten nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 2026 so geregelt werden, dass Unternehmen diese nur noch einmal erfüllen müssen. Außerdem setzt sich der Bund auch für eine Reduzierung der Berichtspflichten auf EU-Ebene ein, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Am 25. Juni 2026 ist ein weiteres Treffen von Bund und Ländern geplant, bei dem eine erste Bewertung des Umsetzungsstands erfolgen soll.

III. UN-Hochseeschutzabkommen tritt in Kraft

Die Bundesregierung legte Anfang Dezember zwei Gesetzentwürfe vor, die sowohl den Beitritt (Vertragsgesetz) zum als auch die nationale Umsetzung (Hochseeschutzgesetz) des UN-Hochseeschutzabkommens ermöglichen. Das 2023 beschlossene Abkommen schafft erstmals ein globales Regelwerk für den Schutz der marinen Biodiversität auf Hoher See, insbesondere zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewässer. Es enthält u.a. Vorgaben zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten, Mitteilungs-, Kennzeichnungs- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen und sieht Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungspflichten für potentiell umweltrelevante Aktivitäten vor. 

Durch die Ratifizierung von insgesamt über 60 Staaten ist das Abkommen nun am 17. Januar 2026 in Kraft getreten. Die erste Vertragsstaatenkonferenz (sog. Ozean-COP) hierzu findet voraussichtlich im August 2026 oder Januar 2027 statt. 

IV. Gesetz gegen unlauteren WettbewerbStrengere Anforderungen für Umweltaussagen

Die Bundesregierung legte im September 2025 einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor, mit dem Vorgaben der Richtlinien (EU) 2024/825 und (EU) 2023/2673 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Ziel ist der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns”). Der Bundestag hat das Gesetz noch vor Jahresende am 19. Dezember 2025 beschlossen. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind künftig nur zulässig, wenn sie klar erläutert, auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein belastbares Nachhaltigkeitssiegel belegt sind. Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen erfordern einen konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan. Das Gesetz tritt teilweise am 19. Juni 2026, im Übrigen am 27. September 2026 in Kraft.

V. Überarbeitung des Governance-Systems – Kommission ruft zur Stellungnahme auf

Die EU-Kommission kündigte eine Aktualisierung des Governance-Systems an und fordert in diesem Zusammenhang zur Stellungnahme auf. Die 2018 verabschiedete Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Governance-Verordnung) zielt darauf ab, die EU und ihre Mitgliedstaaten mittels eines Governance-Mechanismus bei der Erreichung der Klima- und Energieziele zu unterstützen und durch nationale Energie- und Klimapläne die strategische Planung, Berichterstattung und Überwachung zu erleichtern. Die Überarbeitung der Governance-Verordnung ist eine zentrale Maßnahme des Aktionsplans für erschwingliche Energie, den die Kommission im Zuge des Deals für eine saubere Industrie angenommen hat. Damit will die EU die Erreichung des Emissionsziels für 2040 und die Klimaneutralität bis 2050 voranbringen. Zugleich ist vorgesehen, den Verwaltungsaufwand durch reduzierte Berichterstattungspflichten zu senken. Die Initiative ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Konsultationen können bis zum 12. März 2026 hier eingereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

Ihr/e Ansprechpartner
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)

Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
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stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com
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Nina Eckardt

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Pauline Müller

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Ina Schwanke, LL.M.

Ina Schwanke, LL.M.
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