Die öffentliche Hand und ihre Unternehmen wirken in vielfältiger Weise am Wirtschaftsleben mit. Sie unterliegen bei der Organisation und ihrem Handeln besonderen Regularien und stellen höchste Anforderungen an eine kompetente Rechtsberatung. Luther bietet punktgenaue Beratung in allen relevanten Rechtsgebieten.
Als eine der größten deutschen Wirtschaftskanzleien profitieren wir von dem vielfältigen Know-how unserer Kollegen und haben daraus ein Team aus Spezialisten für die Beratung der öffentlichen Hand in deren Spezialgebieten zusammengestellt. Unser Public Services Team verfügt insbesondere über umfangreiche prozessrechtliche sowie gestalterische Erfahrung aus der langjährigen praktischen Mandatsarbeit und der wissenschaftlichen Vertiefung der relevanten Fachrechtsgebiete. Das Team arbeitet standortübergreifend und interdisziplinär eng zusammen und bringt so Lösungsansätze aus der ganzen Bandbreite des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Ordnungsrechts und der Spezialmaterien an den Tisch. Das Ergebnis sind effiziente, passgenaue Gestaltungen – auf den Punkt.
Zu unseren Mandanten zählen Bund, Länder, Kommunen, Kammern sowie deren Unternehmungen. Luther begleitet diese bei folgenden Themen:
Unser Beratungsschwerpunkt liegt vor allem im kommunalen Wirtschaftsrecht, im Kommunalabgabenrecht sowie im Recht der kommunalen Einrichtungen. Besondere Aufmerksamkeit messen wir auch dem kommunalverfassungsrecht zu, ferner dem kommunalen Wahlrecht sowie den unmittelbaren demokratischen Teilhaberechten z. B. in Gestalt von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden und dem Recht der Kommunalaufsicht.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit gilt der Privatisierung und Umbildung von Körperschaften, dem Statusrecht der Beamten (und Richter) einschließlich ihrer dienstlichen Beurteilungen, den Beförderungen und Konkurrentenstreitverfahren, aber auch der Begleitung des Dienstherrn bei Disziplinarverfahren sowie sonstigen Fragen des öffentlichen Dienstrechts.
Wir widmen uns insbesondere dem Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte und Apotheker sowie der Architekten und Ingenieure, sowohl in der praktischen Beratung als auch in der Vertretung vor den Berufsgerichten und vor den Verwaltungsgerichten.
Wir befassen uns mit dem Organisationsrecht der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, vor allem mit den Rechtsverhältnissen der berufsständischen Kammern und der Hochschulen und Hochschulkliniken, ferner mit dem Statusrecht des Hochschulpersonals und dem Korporationsrecht der Hochschullehrer.
Im Fokus stehen Amtshaftung und Schadensersatz aus der Verletzung von vertragsähnlichen und vorvertraglichen Sonderrechtsverhältnissen, z. B. der Fürsorgepflicht, Regressforderungen, öffentliches Entschädigungsrecht, Enteignung und enteignungsgleicher Eingriff.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechteinschließlich des Versammlungs- und Veranstaltungsrechts, das durch seine hohe Relevanz in der Öffentlichkeit geprägt ist.
Das Verwaltungsrecht mit seinen zahlreichen spezialgesetzlichen Auffächerungen steht in einem untrennbaren Verhältnis zum Verfassungsrecht. Ihm kommt immer eine zumindest komplementäre, oftmals aber auch überragende Bedeutung zu. Wir haben diese meist grundsätzlich gelagerten Aspekte der Mandatsbetreuung mit im Blick und widmen ihnen die angemessene Aufmerksamkeit.
Wir stehen sowohl der öffentlichen Hand als auch Investoren und Sponsoren sowie Banken bei der Gestaltung von Public-Private-Partnerships (PPP) als Partner zur Seite. Aus der Durchführung zahlreicher PPP-Projekte – vor allem im Hochbau (Neubauten, Umbauten, Sanierung) – hat Luther umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen aufgebaut. So ist und war Luther an einer Vielzahl von Pilotprojekten (Schulen, Krankenhäuser, Rathäuser, Bäder, JVAs etc.) in Deutschland beteiligt. Als wesentlichen Erfolgsfaktor unserer Beratung rund um PPP-Modelle bieten wir unseren interdisziplinären Beratungsansatz an, der sämtliche erforderlichen Qualifikationen (Wirtschaftlichkeitsberechnung, Finanzierungsempfehlung, bautechnische Bewertung und Steuerung, Rechts- und Steuerberatung) projektbezogen zusammenführt. Unsere Spezialisten sind es gewohnt, interdisziplinär mit wirtschaftlichen Fachberatern und Bauingenieuren zusammenzuarbeiten, so dass wir für jedes Projekt die richtige Lösung finden und umsetzen.
Im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts werden in den kommenden Jahren besonders umweltrechtliche Fragestellungen im Vordergrund stehen. Sie gewinnen für Unternehmen in jeder Phase der Betriebsführung, aber auch im Bau- und Planungsrecht zunehmend an Bedeutung. In den Industrieländern ist dies auf ein steigendes Umweltbewusstsein, das Verlangen des Kapitalmarktes nach umweltgerechtem unternehmerischen Handeln sowie der Konfliktträchtigkeit des engen Nebeneinanders von Industrie und schutzbedürftigen Nutzungen zurückzuführen. Der Klimawandel fordert zudem radikale Änderungen beim Verbrauch fossiler Brennstoffe, während gleichzeitig die Akzeptanz als kritisch empfundener Technologien (etwa Atomkraft, CCS) sinkt. Es gilt, landwirtschaftliche Flächen für die
Nahrungsmittelproduktion einer wachsenden Weltbevölkerung und für die Produktion nachwachsender Rohstoffe zu erhalten. Die Europäische Kommission strebt daher den Umbau der europäischen
Volkswirtschaften in sog. „low carbon economies“ an.
Diese Entwicklungen bergen einerseits erhebliche Risiken für die betroffenen Gesellschaften und eine Reihe von Unternehmen, die auf die Erzeugung und Nutzung fossiler Energieträger ausgerichtet oder angewiesen sind (so die Mineralölwirtschaft, der Luftverkehr, Automobilhersteller). Andererseits eröffnen sich erhebliche Chancen für solche Unternehmen, die umweltschützende Produkte und Dienstleistungen im weitesten Sinne anbieten. Dies betrifft vor allem den Bau energieeffizienter Maschinen und Anlagen sowie die Herstellung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, ferner die Immobilienwirtschaft, soweit sie den Energiebedarf der Immobilien drastisch senkt und durch erneuerbare Energien ersetzt. Profitieren können auch Kraftwerkshersteller, die Kraft-Wärme-Kopplung anbieten und der Massentransport auf der Schiene im Nah- und Fernverkehr.
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