Henrik Fischer behält den Durchblick in komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Er berät in Fragen des Umwelt- und Planungsrechts, des Gebührenrechts sowie allgemein im Verwaltungsrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehört zunächst das Wasserrecht, wo er von der Erteilung und Verlängerung wasserrechtlicher Erlaubnisse, über das Hochwasserschutzrecht, das Abwasserrecht bis hin zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berät. Einen weiteren Schwerpunkt legt Henrik Fischer im öffentlichen Baurecht. Er begleitet die Aufstellung von Bebauungsplänen und den Abschluss der dafür erforderlichen städtebaulichen Verträge, aber auch die Beantragung von Baugenehmigungen und Abwehr von bauaufsichtlichen Verfügungen. Ein dritter Beratungsschwerpunkt liegt im Recht der Wärmewende. Er berät im Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz, bei der Aufstellung und Umsetzung von Wärmeplänen und bei der Realisierung von Tiefengeothermieprojekten.
Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Universität Leipzig legte Henrik Fischer einen Schwerpunkt auf Fragen des öffentlichen Rechts und vor allem des Umwelt- und Baurechts. Im Anschluss forschte er am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Department für Umwelt- und Planungsrecht. Dort befasste er sich mit Fragen einer nachhaltigen Stadtentwicklung, dem Wasser- und Abwasserrecht sowie dem Kommunal- und Kommunalabgabenrecht. Seit dem Abschluss seines Referendariats am Landgericht Leipzig ist er als Rechtsanwalt bei Luther tätig. Er ist Lehrbeauftragter für Gebäudeenergierecht an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig für Gebäudeenergierecht.