13.10.2025

Newsletter Environment, Planning, Regulatory - Oktober 2025

Liebe Leserinnen und Leser, es gibt viel Neues im Bereich Umwelt, Planung und Regulierung: Ob Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) oder die geplanten Energieinitiativen der Europäischen Kommission – wir informieren Sie gerne

I. Änderung des UmwRG – Erweiterte Klagemöglichkeiten für Umweltvereinigungen

Am 22. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist unter anderem die Anpassung an die Aarhus-Konvention sowie die Umsetzung europäischer und nationaler Rechtsprechung.

Kernpunkte des Entwurfs sind:

  • die Streichung des völkerrechtswidrigen Binnendemokratie-Kriteriums,
  • die Erweiterung der Klagemöglichkeiten für Umweltvereinigungen,
  • die Beschleunigung von Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Änderungsforderungen kommen unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI). Dieser hält die Aufnahme des Beibringungsgrundsatzes für Klagen von NGOs für notwendig, um eine weitreichende Beschleunigung der Verfahren zu erzielen. 

Der Entwurf ist noch Diskussionsgegenstand in der Bundesregierung und wurde noch nicht final beschlossen. Ein Teil der Änderungen soll am 30. Juni 2026 in Kraft treten; der übrige Teil nach Verkündung des Gesetzes.

II. Aktualisierung der ETS-Beihilfe-Leitlinien – Erweiterung der förderfähigen Sektoren

Die Beihilfe-Leitlinien im Emissionshandelssystem (ETS), die die durch das ETS verursachten höheren Stromkosten ausgleichen sollen, werden aktualisiert. Betroffen sind neben Mitgliedstaaten und Behörden auch Unternehmen – bei diesen kann es zu einer Neuberechnung der erhaltenen Beihilfen kommen.

Gründe für die Änderung sind, bislang nicht förderfähige Sektoren einzubeziehen und CO2-Emissionsfaktoren, geografische Gebiete sowie Effizienzbenchmarks an neueste Daten und ETS-Preise an aktuelle Marktentwicklungen anzupassen.

Mit diesen Beihilferegelungen soll weiterhin ein fairer Wettbewerb innerhalb der EU sichergestellt werden. Die Leitlinien sollen noch im vierten Quartal 2025 aktualisiert werden.

III. Europäische Kommission plant Gesetz über die Kreislaufwirtschaft

Durch das geplante Gesetz zur Kreislaufwirtschaft sollen die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und gleichzeitig eine nachhaltigere Produktion, die Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft und die Dekarbonisierung gefördert werden.

Ziele des Gesetzes sind:

  • die Schaffung eines Binnenmarkts für Abfälle sowie Sekundärrohstoffe und -produkte,
  • die Steigerung des Angebots an und der Nachfrage nach recycelten Materialien,
  • die Übernahme der weltweiten Führung der EU in der Kreislaufwirtschaft bis 2030,
  • die Verdopplung der Quote der Kreislaufwirtschaft in der EU.

Das Gesetz soll im vierten Quartal 2026 verabschiedet werden. Meinungen hierzu können bis zum 6. November 2025 auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ abgegeben werden.

IV. Referentenentwurf zur IED-Umsetzung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) vorgelegt. 

Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen von Gesetzen – wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Bundesberggesetz (BBergG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – sowie die Einführung neuer und Änderung bestehender Verordnungen vor.

Die Neuerungen betreffen umweltrelevante Industrieanlagen und somit 55.000 Anlagen in Europa, davon 13.000 allein in Deutschland. Zu den wesentlichen Änderungen gehören vor allem umfangreiche Anpassungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen, die Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagementsystems sowie eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte. 

Die Richtlinie ist bis zum 1. Juli 2026 umzusetzen. Für vertiefte Informationen laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar am 4. November 2025 um 11 Uhr ein. Eine gesonderte Einladung wird noch erfolgen.

V. Neue Energieinitiativen der Europäischen Kommission

Für 2026 sind zwei Energieinitiativen geplant: Der EU-Aktionsplan für Elektrifizierung und die Strategie für Wärme- und Kälteversorgung. Beide Initiativen sind eng miteinander verknüpft und elementar für die Umsetzung des Deals für saubere Industrie und des Aktionsplans für bezahlbare Energie. Die Industrie, die Gebäude- und die Mobilitätsbranche sollen bei der Ersetzung von fossilen Brennstoffen durch dekarbonisierte Energie unterstützt werden. 

Im Fokus des Aktionsplans zur Elektrifizierung stehen zwei Punkte: Die Beschleunigung einer kosteneffizienten Elektrifizierung des Energieverbrauchs in der EU sowie verstärkte Investitionen in saubere Energie. Die Strategie für die Wärme- und Kälteversorgung soll Wege zur Effizienzsteigerung in Bereichen wie der Planung der Energieinfrastruktur, der Fernwärme und der Abwärmerückgewinnung aufzeigen. 

Beide Initiativen sollen im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Stellungnahmen zum EU-Aktionsplan für Elektrifizierung und zur Strategie für Wärme- und Kälteversorgung können bis zum 20. November 2025 eingereicht werden. 

Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

Ihr/e Ansprechpartner
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)

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Nina Eckardt

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Ina Schwanke, LL.M.

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