Pauline Müllers anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung von Unternehmen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht sowie die Vertretung in Verwaltungsstreitverfahren. Sie unterstützt zudem Unternehmen bei der Transformation zur CO2-Neutralität, etwa im Immissionsschutz-, Kohlenstoffspeicher- und Bergrecht.
Pauline Müllers anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung von Unternehmen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, im Verwaltungs- und Planungsrecht sowie die Vertretung in Verwaltungsstreitverfahren. Sie berät insbesondere Unternehmen der energieintensiven Industrie zu Genehmigungs-, Umwelt- und Regulierungsfragen und begleitet Vorhaben zur industriellen Transformation. Besondere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden das Recht der Kohlendioxidabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS) sowie regulatorische Anforderungen im Bereich Kritischer Infrastrukturen und der Energieeffizienz.