11.08.2025
Liebe Leserinnen und Leser, es ist viel passiert im Bereich Umwelt, Planung und Regulierung: Ob Wohnungsbau-Turbo, das Hochfahren der THG-Quote oder die Begutachtung des Internationalen Gerichtshofs zum Klimaschutz – wir informieren Sie gerne:
Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsanierung beschlossen. Mit dem „Wohnungsbau-Turbo“ schlägt die Regierungskoalition tiefgreifende Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vor – mit dem Ziel, den Wohnungsbau spürbar zu beschleunigen, Wohnraum zu sichern und bestehende Industrie- und Gewerbenutzungen besser zu schützen.
Im Mittelpunkt stehen befristete Sonderregelungen, mehr Flexibilität und ein Paradigmenwechsel beim Lärmschutz. Betroffen sind Projektentwickler, Bauunternehmen, Investoren sowie Gewerbe- und Industrieunternehmen.
Das Gesetz soll voraussichtlich bis Herbst 2025 vom Bundestag beschlossen werden.
Für vertiefende Informationen laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar am 14. August 2025 ein – Anmeldungen bitte hier
Am 19. Juni 2025 wurde ein Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und zugehöriger Verordnungen vorgelegt. Hintergrund ist die Anpassung an die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001.
Geplant ist unter anderem:
Ein Kabinettsbeschluss ist für Oktober 2025 vorgesehen; das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 geplant.
Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2025 die lange erwartete Delegierte Verordnung zur Definition und Methodik für kohlenstoffarmen Wasserstoff veröffentlicht. Er konkretisiert die Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie (EU) 2024/1788 und ist ein zentrales Element für den Markthochlauf.
Künftig profitieren kohlenstoffarme Gase von erleichtertem Netzzugang und reduzierten Netzentgelten. Voraussetzung ist eine Emissionsreduktion von mindestens 70 % gegenüber fossilen Brennstoffen. Die neue Berechnungsmethode erlaubt verschiedene Erzeugungswege – etwa per Elektrolyse mit CO₂-armer Energie, aus Biomasse oder mit CCS (Carbon Capture and Storage).
Das Europäische Parlament und der Rat haben nun zwei Monate Zeit, die Delegierte Verordnung zu prüfen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 23. Juli 2025 ein wegweisendes Gutachten veröffentlicht: Staaten sollen danach menschenrechtlich verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Die Verpflichtung ergibt sich nicht nur aus völkerrechtlichen Klimaverträgen, sondern bereits aus den allgemeinen Menschenrechtsverträgen und dem Völkergewohnheitsrecht.
Der IGH stuft das 1,5-Grad-Ziel sowie nationale Klimabeiträge nach dem Pariser Abkommen als rechtlich verbindlich ein. Verstöße könnten völkerrechtswidrig sein und Schadensersatzansprüche auslösen. Abzuwarten bleibt, ob es tatsächlich die Zahl der Klimaklagen erhöhen wird, wie teilweise in ersten Reaktionen befürchtet wurde.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 17. Juni 2025 (Az. 7 A 164/23) entschieden, dass ein Spielzeug zur Herstellung von Seifenblasen keine systembeteiligungspflichtige Verpackung im Sinne des Verpackungsgesetzes darstellt.
Der von unserem Team (Dr. Stefan Altenschmidt und Pauline Müller) vertretene Spielwarenhersteller hat damit ein wichtiges Urteil für die Branche erzielt, das erhebliche Kosteneinsparungen bewirken kann.
Das Gericht stellt klar: Das Behältnis ist integraler Bestandteil des Produkts und keine Verpackung, da seine Funktion über die einer bloßen Verpackung hinausgeht. Maßgeblich sei zudem die objektive Verkehrsanschauung. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat inzwischen die Zulassung der Berufung beantragt.
Soeben ist die 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage des von Frenz herausgegebenen Gesamtkommentars Klimaschutzrecht erschienen, mitverfasst von unserem Partner Dr. Stefan Altenschmidt. Das Werk behandelt u. a. EU-Klimagesetz, KSG Bund und KSG NRW, das BEHG und das neue Klimaanpassungsgesetz. Im Fokus stehen aktuelle Themen wie das OLG-Hamm-Urteil zur Klimahaftung, der Clean Industrial Deal und die Förderung von Wasserstoff. Die Kommentierung berücksichtigt den Stand der Rechtsentwicklung bis Mai 2025. Einen ersten Eindruck erhalten Sie in der hier zum Download zur Verfügung stehenden Leseprobe (PDF).
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf
Dr. Stefan Altenschmidt | Pauline Müller | Nina Eckardt | Vera Wechsler | Ina Schwanke
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Partner
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stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com
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Nina Eckardt
Senior Associate
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Pauline Müller
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Vera Wechsler, LL.M. (Tulane)
Associate
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