Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)

Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)

Inhaltliche Schwerpunkte

Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit konzentriert sich Dr. Stefan Altenschmidt auf das öffentliche Wirtschaftsrecht. Er berät Unternehmen und Wirtschaftsverbände insbesondere im Umwelt- und Planungsrecht, im öffentlich-rechtlichen Energierecht einschließlich des Energiesteuerrechts, im Bergrecht, im Weltraumrecht, im Informationsfreiheitsrecht und im Klimaschutz- und Emissionshandelsrecht. Sein Tätigkeitsfeld umfasst ferner die Vertretung von Unternehmen in Verfahren vor den nationalen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof und auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen. Dr. Stefan Altenschmidt hält zahlreiche Vorträge auf Fachtagungen und veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des Umwelt- und Energierechts, u. a. als Mitautor der Kommentare zum EEG, zum WHG und zum BImSchG aus der Reihe Berliner Kommentare und des Praxishandbuchs Emissionshandel und als Mitherausgeber des Praxishandbuchs Green Building.

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Vita

Dr. Stefan Altenschmidt studierte Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und wurde dort 2001 mit einer Arbeit über das nordrhein-westfälische Landesparlament zum Dr. jur. promoviert. 2002 absolvierte er eine viermonatige Ausbildung als Trainee bei der Rechtsabteilung des schottischen Parlaments in Edinburgh. 2006 wurde er von der Nottingham Law School zum Master Of Laws in Environmental, Planning and Regulatory Law ernannt. Von 2003 bis 2011 war er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig, zuletzt als Counsel. 2008 war er für vier Monate in das Londoner Büro von Freshfields abgeordnet. Seit Mai 2011 ist Dr. Stefan Altenschmidt als Partner im Düsseldorfer Luther-Büro für den Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts zuständig.

Auszeichnungen

  • Chambers Germany 2026: Ranking in der Rubrik "Public Law: Planning and Environment", Band 2 (erstes Ranking in 2014, "Stefan Altenschmidt ist ein außerordentlich kompetenter und zuverlässiger Berater im Umwelt- und Planungsrecht, und sein strategisches Verständnis von öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist herausragend." "Ich habe eine sehr hohe Meinung von Stefan Altenschmidt. Er ist ein äußerst kompetenter und sehr zielorientierter Anwalt mit exzellenten Kommunikationsfähigkeiten." "Besonders hervorzuheben ist Stefan Altenschmidts Fähigkeit, sich in komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen zurechtzufinden und praxisorientierte, wirtschaftsnahe Lösungen anzubieten.")
  • JUVE Handbuch 2025/2026: Nennung unter "häufig empfohlen" in der Rubrik "Regulierte Industrien - Energiewirtschaftsrecht" (erste Nennung in 2012/2013) und JUVE Handbuch 2024/2025: Nennung unter "häufig empfohlen" in den Rubriken "Öffentlicher Sektor – Umwelt- und Planungsrecht" (erste Nennung in 2013/2014) und "Öffentlicher Sektor – Verfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht" (erste Nennung in 2022/2023)
  • The Legal 500 Deutschland 2026: Auszeichnung „Führender Partner" in der Rubrik „Öffentliches Recht - Umwelt- und Planungsrecht" (erste Auszeichnung in 2015, erste Nennung in 2014, „Wir werden von Stefan Altenschmidt und André Große Vorholt sowie ihren jeweiligen Teams unterstützt. Beide Partner und Teams verfügen über hervorragende Kenntnisse und Erfahrungen in ihren Fachgebieten."), Empfehlung in der Rubrik „Öffentliches Recht - Wirtschaftsverwaltungsrecht" (erste Empfehlung in 2024, erste Nennung in 2021, „Der für uns zuständige Partner im Bereich Wirtschafts- und Verwaltungsrecht, Stefan Altenschmidt, ist ein anerkannter Experte mit hervorragenden Fachkenntnissen und einer beeindruckenden Erfolgsbilanz."), Nennung in der Rubrik „Branchenfokus - Energie" (erste Nennung in 2018).
  • The Legal 500 Deutschland 2025: Nennung in der Rubrik „City Focus - Düsseldorf" (erste Empfehlung in 2023, erste Nennung in 2024).
  • Lexology Index 2026: Empfehlung "National Leader" in "Germany - Environment"
  • Lexology Index 2025: Empfehlung "Global Leader" in "Environment - Climate Change" (erste Empfehlung in 2019)
  • kanzleimonitor.de 2025/2026: Auszeichnung "Top 100 Anwalt" sowie Empfehlung in den Rubriken "Öffentliches Baurechtrecht" und "Umweltrecht"
  • kanzleimonitor.de 2019/2020: Empfehlung in der Rubrik "Energiewirtschaftsrecht", Platz 5 (erste Empfehlung in 2015/2016)
  • Best Lawyers 2026:  Empfehlung in der Rubrik "Environmental Law" (erste Empfehlung in 2014), der Rubrik "Public Law" (erste Empfehlung in 2017) und der Rubrik "Energy Law" (erste Empfehlung in 2021)
  • WirtschaftsWoche 2023: Empfehlung "Top Anwalt" für "Umwelt- und Bauplanungsrecht" (erste Empfehlung 2021)
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Ausgewählte Mandate

  • E.ON Kraftwerke - Schaffung neuer Planungsgrundlagen zur Sicherung des Kraftwerksneubaus in Datteln
  • RWE Power - erfolgreiche Urteilverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Emissionshandel
  • ArcelorMittal, Dillinger Hüttenwerke, Hüttenwerke Krupp Mannesmann, Saarstahl und ThyssenKrupp Steel - Beratung und gerichtliche Vertretung in emissionshandelsrechtlichen Fragen
  • Braunkohletagebaubetreiber - Beratung zum Kohleausstieg
  • Uniper Kraftwerke - wasserrechtliche Beratung zum Betrieb eines Wasserkraftwerks einschließlich der Führung verwaltungsgerichtlicher Klageverfahren
  • Air China - Beratung in emissionshandels- und völkerrechtlichen Zusammenhängen
  • deutscher Rüstungskonzern – verwaltungsrechtliche und staatshaftungsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit den Wirtschaftssanktionen gegen Russland und dem Widerruf von Exportgenehmigungen für ein Gefechtsübungszentrum
  • diverse Industriebetriebe - Beratung und Vertretung in Normenkontrollverfahren gegen konfliktträchtige Bebauungspläne mit der Festsetzung neuer Wohngebiete im Umfeld bestehender Produktionsbetriebe
  • führendes Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie - erfolgreiche Vertretung in einem Widerspruchsverfahren bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Begrenzung der EEG-Umlage bei einem selbständigen Unternehmensteil
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Publikationen

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Vorträge

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