Dr. Stefan Kobes

Dr. Stefan Kobes

Dr. Stefan Kobes

Berlin

T +49 30 52133 0

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Partner
Branche Energy

Inhaltliche Schwerpunkte

Dr. Stefan Kobes berät bei allen bauplanungsrechtlichen sowie umweltrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Planfeststellungsverfahren, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Durchsetzung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, der Altlastensanierung und Abfallentsorgung, bei emissionshandelsrechtlichen Fragestellungen und der Energiewende sowie zum störfallrechtlichen Abstandsgebot. Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen der energieintensiven Industrie, wie zum Beispiel der keramischen Industrie, der Papierindustrie und der Holzwerkstoffindustrie. Ferner berät er Bauträger, Projektentwickler, Immobilieneigentümer, Industrieverbände und die öffentliche Hand, insbesondere Körperschaften und Anstalten sowie Bundesunternehmen und Stadtwerke. Er ist Mitglied des Umweltausschusses der IHK Berlin, der Gesellschaft für Umweltrecht und des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling (ITVA). Ab 2003 gehörte er für 15 Jahre zum Sekretariat der „Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts“ des Bundesumweltministeriums, die mit dem Einführung des Emissionshandels in Deutschland befasst war.

Beratungsfelder
Vita

Dr. Stefan Kobes studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel, Lausanne und Freiburg i. Br. und spezialisierte sich im öffentlichen Recht mit Stationen beim Verwaltungsgericht Freiburg, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und bei der Deutschen Auslandshandelskammer Taipei (Taiwan). Von 1989 bis 1992 war er neben seiner verwaltungsrechtlichen Dissertation als Rechtsanwalt im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts tätig. Ab 1993 beriet er für mehrere Jahre das Direktorat Umweltschutz/Altlasten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, zuletzt als Leiter der zehnköpfigen Rechtsabteilung. Dr. Stefan Kobes ist seit 2000 bei Luther, seit 2001 als Partner im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht. Er leitet die Praxisgruppe Environment, Planning and Regulatory.

Auszeichnungen
  • Chambers Europe 2010: Ranking in "Competition/European Law"
  • JUVE Handbuch 2023/2024:  Nennungen unter "Häufig empfohlen" in "Öffentliches Wirtschaftsrecht" und "Regulierte Industrien – Energiewirtschaftsrecht" (erste Nennung in 2016/2017)
  • JUVE Handbuch 2022/2023: Nennung unter "Häufig empfohlen" in "Öffentlicher Sektor – Umwelt- und Planungsrecht" (erste Nennung in 2010/2011, "Gründlicher und versierter Berater", Mandant) 
  • The Legal 500 Deutschland 2024: Empfehlung in "Öffentliches Recht – Umwelt- und Planungsrecht" (erste Empfehlung in 2022, erste Nennung in 2014)
  • The Legal 500 Deutschland 2021: Nennung in "Öffentliches Recht – Wirtschaftsverwaltungsrecht"
  • Who’s Who Legal 2024: Empfehlung "National Leader" in Deutschland in "Environment" (erste Empfehlung in 2020)
  • Who’s Who Legal 2019: Empfehlung "Global Leader" in "Environment" (erste Empfehlung in 2013)
  • Best Lawyers 2024: Empfehlung in der Rubrik "Public Law" (erste Empfehlung in 2021)
  • PLC 2012: Empfehlung in der Rubrik "Environment" (erste Empfehlung in 2010)
Ausgewählte Mandate

  • Beratung eines Industrieverbandes und seiner Mitgliedsunternehmen bei der Novellierung des TEHG für die dritte Handelsperiode
  • Musterverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Genehmigung von Monitoringkonzepten
  • Vertretung zahlreicher Unternehmen der Papierindustrie im Zuteilungs- und anschließenden Klageverfahren nach Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionswert je Produkteinheit/Benchmark)
  • Begleitung zahlreicher Sanktionsverfahren wegen Verletzung der Abgabeverpflichtung
  • Emissionshandelsrechtliche Beratung von Unternehmen bei der Anlagenstilllegung
  • Beratung zahlreicher Industrieunternehmen und Bundesgesellschaften bei der Untersuchung und Sanierung von Altlasten, vor allem in den neuen Bundesländern (z.B. Bitterfeld, Schwedt, Küstenindustrie, Großprojekt Berlin)
  • Beratung einer Vielzahl von Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz
  • Öffentlich-rechtliche Beratung bei der Errichtung eines neuen Ortsteils mit 832 Wohneinheiten für rund 3600 Soldaten und Angehörige der amerikanischen Streitkräfte in Bayern (Bauleitplanung, Baugenehmigungen, städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, Gestaltung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs u.v.m.)
  • Störfallrechtliche Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern und Anlagenbetreibern bei der Ansiedlung von Vorhaben im Umfeld von Störfallbetrieben und zur Erweiterung solcher Betriebe (insbesondere Mücksch-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht)
  • Beratung von Projektentwicklern und Industrieunternehmen bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen, vor allem in Berlin und Brandenburg
  • Beratung von Gemeinden auf dem Gebiet der Bauleitplanung, Erschließung und im Beitragswesen

Publikationen

Blog Einträge
Vorträge