16.07.2025
Mit Inkrafttreten der neuen KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der Europäischen Union die Verpflichtung nach Artikel 4, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Verpflichtung erfordert weitreichende Maßnahmen, die über technisches Wissen hinausgehen und die Einhaltung komplexer Compliance-Anforderungen betreffen.
Unter „KI-Kompetenz“ im Sinne des Artikel 4 KI-Verordnung (KI-VO) sind gemäß Artikel 3 Nr. 56 KI-VO die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis zu verstehen, welche es ermöglichen sollen, KI-Systeme sachkundig verwenden sowie Chancen und Risiken von KI und mögliche Schäden erkennen zu können.
Für die zwingende interne Organisation und entsprechende Maßnahmen sind in Zukunft die Schaffung interner klarer Richtlinien für Best Practices, ethische Grundsätze und Compliance-Anforderungen speziell ausgerichtet auf den KI-Einsatz relevant. Daneben sind fortlaufende Schulungen und Weiterbildungen erforderlich, um die KI-Strategie aufrechterhalten zu können. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, riskieren nicht nur Compliance-Verstöße, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.
Die Vorgaben in Artikel 4 KI-VO erfordern mithin neue Unternehmensstrukturen und ein Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit KI-Systemen. Daher bieten wir im Rahmen unserer zweitägigen Grundlagenschulung „KI & Compliance“, die alle zwei Monate stattfindet, eine speziell entwickelte Schulung zum „AI-Officer / KI-Beauftragten“ mit anschließendem Zertifikat nach Artikel 4 KI-VO an. Als ausgewiesene Experten vermitteln wir kompakt und praxisnah sowie gleichzeitig wissenschaftlich fundiert das erforderliche Wissen, um die Anforderungen der KI-VO zu verstehen und effizient im Unternehmen umzusetzen. Theorie und Praxis werden in der Schulung eng verknüpft, sodass das erlangte Wissen im Anschluss unmittelbar im beruflichen Alltag umgesetzt werden kann. So ermöglicht unsere Schulung den Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben optimal umzusetzen und gleichzeitig Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.
Die nächste Schulung startet am 30. September/1. Oktober 2025 in Köln. Weitere voraussichtliche Termine:
Jetzt hier anmelden und Platz sichern.
Darüber hinaus sind weitere spezialisierte Veranstaltungen in Vorbereitung – unter anderem zu Themen wie „Vertragsgestaltung & KI“, „Cybersecurity & KI“ sowie „KI für Entscheider“. Nähere Details folgen.
Dr. Kuuya Josef Chibanguza, LL.B.
Partner
Hannover
kuuya.chibanguza@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 16837
Patrick Vinson
Associate
Hannover
patrick.vinson@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 25998