Beratungsschwerpunkte sind das Kartellrecht und das EU-Beihilferecht/Subventionsrecht. Zur kartellrechtlichen Beratung zählen insbesondere Prävention (Compliance), Verteidigung gegen Kartell-Vorwürfe, Gestaltung von Vertriebssystemen, Kooperationen zwischen Wettbewerbern, Kartellschadensersatzprozesse sowie Fusionskontrollverfahren im In- und Ausland. Im Beihilferecht betreut Dr. Helmut Janssen ein breites Spektrum an Fällen präventiver Maßnahmen, etwa durch den Entwurf von Betrauungsakten, und verteidigt beihilferechtliche Gestaltungen in Verfahren vor deutschen Gerichten, der Europäischen Kommission und den EU-Gerichten. Hinzu kommt die Beratung zu Verfahren bei der Europäischen Kommission nach der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten (FSR). Internationales Handelsrecht (WTO sowie EU-Antisubventions-/Antidumpingrecht) ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratung. Dr. Helmut Janssen ist erfahren im Umgang mit den EU-Institutionen. Er ist zudem Autor eines Standard-Lehrbuchs zum Kartellrecht (6. Auflage 2023) und zahlreicher Fachartikel zum Kartell- und zum Beihilferecht.
Gütestelle Kartellrecht
Dr. Helmut Janssen ist staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, die sich zur außergerichtlichen Erledigung kartellrechtlich begründeter Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Belieferung etc. anbietet. Das Gütestellenverfahren hat verschiedene Vorzüge. Einigungen vor der Gütestelle sind vollstreckbare Titel.
Dr. Helmut Janssen studierte Rechtswissenschaft und Politologie an der Universität Münster, war Assistent am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht und promovierte dort summa cum laude. Der „Master of Laws" (LL.M.) wurde ihm vom King's College London verliehen. Er wurde 1997 als Anwalt zugelassen und arbeitete unter anderem in Hamburg, Toronto, Budapest und Brüssel. Dr. Helmut Janssen leitet seit 2003 das Luther-Büro in Brüssel.