18.07.2025

Modernisierung betrieblicher Mitbestimmung 2.0? – Ein Überblick

Hintergrund

Die betriebliche Mitbestimmung steht vor neuen Herausforderungen. Zunehmende Digitalisierung und flexible Arbeitsmodelle prägen die Arbeitswelt. Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 11. Juli 2025 (Drucksache 239/25) nun weitreichende Forderungen zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und angrenzender Regelungen formuliert. Die wesentlichen Punkte lauten:

Digitalisierung und hybride Arbeit

Ein zentrales Anliegen ist die Anpassung der Mitbestimmungsrechte an die fortschreitende Digitalisierung. Betriebsräte sollen künftig effektiver auf digitale Arbeitsmittel, KI-gestützte Systeme und neue Formen der Arbeitsorganisation Einfluss nehmen können. Dazu gehört insbesondere die Stärkung ihrer Rechte bei der Einführung und Anwendung digitaler Technologien im Betrieb sowie beim Datenschutz. Die Mitbestimmung soll explizit auch für hybride Arbeitsmodelle – also die Kombination von Präsenz- und mobiler Arbeit – gelten.

Erweiterter Arbeitnehmerbegriff

Der Bundesrat fordert eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im BetrVG, um auch Beschäftigte in der Plattformökonomie, Solo-Selbstständige und arbeitnehmerähnliche Personen besser zu erfassen. Damit soll verhindert werden, dass immer mehr Erwerbstätige aus dem Schutzbereich der betrieblichen Mitbestimmung herausfallen. Die betriebsverfassungsrechtliche Vertretung soll so den Realitäten moderner Erwerbsarbeit Rechnung tragen.

Stärkung der Betriebsräte und Schutz vor Union Busting

Ein weiteres zentrales Thema ist der Schutz von Betriebsräten vor Behinderungen ihrer Arbeit („Union Busting“). Der Bundesrat spricht sich für schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber aus, die die Gründung oder Tätigkeit von Betriebsräten behindern oder verhindern wollen. Zudem sollen Anreize für die Bildung von Betriebsräten geschaffen werden, etwa durch bessere Freistellungsregelungen und einen verbesserten Kündigungsschutz für Initiatoren von Betriebsratswahlen.

Beteiligung von Gewerkschaften

Die Rolle der Gewerkschaften im Betrieb soll gestärkt werden. Sie sollen leichter Zugang zu den Betrieben erhalten und bei digitalen Kommunikationswegen nicht benachteiligt werden. Auch ihre Beteiligungsrechte bei Tarifverhandlungen und betrieblichen Veränderungen sollen ausgebaut werden.

Fazit und Ausblick

Die Entschließung des Bundesrates ist ein erster Schritt im Gesetzgebungsprozess und stellt Arbeitgeber mit seinen Zielen zukünftig vor neue Herausforderungen. Ob und wann die Bundesregierung die Vorschläge tatsächlich aufgreifen und im konkreten Gesetzgebungsverfahren erörtern wird, bleibt jedoch abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Autor/in
Kristina Gutzke

Kristina Gutzke
Associate
Hamburg
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