20.03.2023
Der EuGH hat am 16. März 2023 die Ansicht der Generalanwältin Kokott bestätigt: Wettbewerbsbehörden in der EU dürfen gegen Zusammenschlüsse selbst bei Unterschreiten von Anmeldeschwellen vorgehen (siehe hier). Den Rechtsstreit und seine Auswirkungen auf die M&A-Praxis hatten wir bei Veröffentlichung der Schlussanträge der Generalanwältin dargestellt, siehe unseren Beitrag vom 21. Oktober 2022. Für die Planung von Transaktionen ist somit zu beachten:
Zur umsichtigen Beratung von Transaktionen gehört auch in der EU somit nicht nur das Prüfen von Umsatz-Schwellenwerten, sondern eine zumindest grobe Einschätzung, ob der Zusammenschluss wettbewerblich bedenklich sein könnte und dessen späteres Aufgreifen durch eine Kartellbehörde in der EU möglich erscheint.
Dr. Helmut Janssen, LL.M. (King's College London)
Partner
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Martin Lawall, LL.M. (University of Glasgow)
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