Rechtsanwalt
Senior Associate
Martin Lawall berät Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Hierzu zählen insbesondere die Beratung bei Kartellbußgeld-, Kartellschadensersatz-, Fusionskontroll- und Missbrauchsverfahren im In- und Ausland, bei der Gestaltung von Vertriebssystemen sowie bei Kooperationen zwischen Wettbewerbern und Lizenzvereinbarungen. Die Beratung erfolgt auch präventiv (Compliance). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Gestaltung von Subventionen gemäß dem EU-Beihilfenrecht.
Martin Lawall studierte Rechtswissenschaften in München und Glasgow (UK). Nach dem Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht in München und in San Fransisco (USA) war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter und dann als Rechtsanwalt bei verschiedenen internationalen und nationalen Großkanzleien im Bereich der Konfliktlösung mit besonderem Schwerpunkt in der Organhaftung tätig.