Wettbewerbsbehörden in immer mehr Staaten können Zusammenschlüsse auch dann zur Prüfung „hereinrufen“ (Call-in), wenn die klassischen Umsatzschwellen der Fusionskontrolle nicht erreicht werden.
Für Transaktionsparteien bedeutet das: Eine rein formale Schwellenwertanalyse greift daher zunehmend zu kurz; auch nicht anmeldepflichtige Deals können in den Fokus der Wettbewerbsbehörden geraten. Relevant ist dies vor allem bei Transaktionen mit innovativen, datenstarken oder strategisch bedeutsamen Zielunternehmen – zunehmend aber auch in klassischen Branchen.
Hinzu kommt, dass Behörden jenseits klassischer Umsatzschwellen über weitere Instrumente verfügen, um potenziell wettbewerbsschädliche Transaktionen zu überprüfen – etwa durch die nachgelagerte Missbrauchskontrolle nach dem Abschluss der Transaktion.
Besonders praxisrelevant hinsichtlich Call-in ist derzeit Italien. Die italienische Wettbewerbsbehörde kann seit Mitte 2022 bestimmte Below-threshold-Transaktionen zur Anmeldung verpflichten und hat diese Befugnis bereits mehrfach genutzt. Die Niederlande stehen derzeit kurz davor, Call-in Powers einzuführen.

Dieser Trend erhöht die Timing- und Vollzugsunsicherheit erheblich. Käufer und Verkäufer sollten früh prüfen, ob Marktstellung, Innovationskraft, Datenzugang, lokale Marktbetroffenheit oder Beschwerden von Wettbewerbern ein erhöhtes Call-in-Risiko begründen könnten.
Im SPA sollte dieses Risiko zumindest durch passende Closing Conditions, realistische Long-stop Dates, Kooperationspflichten und eine klare Zuordnung von Verfahrens-, Kosten- und Remedies-Risiken abgebildet werden.
Auch bei Foreign Direct Investment (FDI) spielen Call-in Powers eine wachsende Rolle. Investitionskontrollbehörden können Transaktionen in sensiblen Sektoren vielfach auch ohne Pflichtmeldung aufgreifen.
Eine integrierte Merger-Control- und FDI-Risikoanalyse unter besonderer Berücksichtigung der Call-in Unsicherheit sollte daher fester Bestandteil jeder Transaktionsplanung sein.
Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Einschätzung von Call-in Risiken sowie bei der passenden vertraglichen Absicherung im SPA. Kommen Sie gerne auf uns zu!
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