Blogbeitrag
24.06.2026

Betriebliche Altersversorgung: Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Die betriebliche Altersversorgung steht vor möglichen Reformen, die Arbeitgeber künftig stärker in die Pflicht nehmen und die Verbreitung der bAV deutlich erhöhen könnten. Noch ist aber offen, was gesetzlich kommt – gerade deshalb sollten Unternehmen jetzt wissen, wo sie stehen und worauf sie sich vorbereiten müssen.
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Hintergrund

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 ihren Bericht zur Weiterentwicklung der Alterssicherung vorgelegt und darin zahlreiche Empfehlungen für ein finanzierbares, generationengerechtes und praxistauglicheres Alterssicherungssystem formuliert. Die Empfehlungen Nr. 29 und 30 betreffen die betriebliche Altersversorgung, deren Verbreitung erhöht und deren praktische Umsetzung durch weniger Bürokratie, bessere Portabilität und mehr Rechtssicherheit erleichtert werden soll.

Inhalte / Entwicklungen

Die Kommission empfiehlt, noch im Jahr 2026 einen Sozialpartnerdialog durchzuführen, in dem konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Diese sollen dann gesetzlich umgesetzt werden. Die Alterssicherungskommission selbst gibt keine Maßnahmen vor, sie zählt lediglich auf, welche bislang in der Diskussion stehen, wie ein einfacherer Zugang zu Sozialpartnermodellen (reine Beitragszusage), die Einführung von Entgeltumwandlungsmodellen in der bAV mit Opt-out-Möglichkeit für Arbeitnehmende, die Einführung eines Obligatoriums sowie die Möglichkeit, dass Arbeitgeber (insbesondere KMU) im Rahmen von altersvorsorgewirksamen Leistungen auf private Altersvorsorgedepots ihrer Arbeitnehmenden einzahlen können. 

Zudem schlägt die Kommission verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung der bAV vor. Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung. 

  • Reduzierung von Abschlusskostenbelastungen durch Verteilung über die Laufzeit oder zumindest über zehn Jahre,
  • Dynamisierung der Geringverdienerförderung,
  • Bürokratieabbau durch Prüfung konkreter Vereinfachungsmaßnahmen und einen Bürokratieabbauplan bis Ende 2026,
  • mehr Rechtssicherheit bei Änderungen bestehender Versorgungsregelungen sowie Prüfung flexiblerer Anpassungsmöglichkeiten beim Future Service,
  • bessere Portabilität durch Standardisierung, digitale Schnittstellen und einheitliche Bewertungsverfahren.

Praktische Konsequenzen

Für die Praxis bedeutet dies: 

Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass die bAV künftig stärker politisch und gesetzgeberisch in den Fokus rückt. Je nachdem, welche Maßnahmen später gesetzlich umgesetzt werden, könnten besonders Arbeitgeber ohne bestehende oder nur schwach ausgebaute bAV-Strukturen mittelfristig stärker unter Handlungsdruck geraten. Gleichzeitig könnten Vereinfachungen und Standardisierungen die Einführung der bAV erleichtern. Auch im Wettbewerb um Fachkräfte kann eine attraktive bAV künftig noch stärker zum Argument werden. Für Beschäftigte würden die Empfehlungen vor allem bessere Zugangsmöglichkeiten zur bAV bedeuten. Besonders Arbeitnehmer in kleineren Betrieben oder mit niedrigeren Einkommen könnten profitieren, wenn Förderungen verbessert, Opt-out-Modelle eingeführt oder Sozialpartnermodelle leichter zugänglich werden.

Die Umsetzung etwaiger gesetzlicher Maßnahmen wird in der Praxis sehr wahrscheinlich zu diversen Zweifelsfragen und Klärungsbedarf führen: Gerade bei verpflichtenden Elementen, Opt-out-Modellen oder der Öffnung von Sozialpartnermodellen werden sich zahlreiche arbeits-, tarif-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen stellen.

Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen zur betrieblichen Altersversorgung aufmerksam beobachten. Sinnvoll ist zudem eine strukturierte Bestandsaufnahme der eigenen bAV-Systeme, damit nach Klärung des gesetzlichen Rahmens schnell und rechtssicher reagiert werden kann.


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