Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Unser Beratungsangebot

Unternehmen aller Größen und Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Finanzkrise, Lieferengpässe und internationale Konflikte bewirken einen hohen Anpassungsdruck bei Kunden, Produkten und Märkten. Parallel zu alledem vollzieht sich ein vehementer demografischer und gesellschaftlicher Wandel, der in Verbindung mit der fortschreitenden Digitalisierung auch die Arbeitswelt fundamental verändert.

Diese Einflüsse zwingen die Unternehmen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, ihre gesamte Aufstellung im Bereich der Personal- und Entgeltpolitik schnellstmöglich an die neuen Erfordernisse anzupassen. Dies schließt betriebliche Nebenleistungen, speziell die auch in finanzieller Hinsicht besonders bedeutsame betriebliche Altersversorgung, mit ein. So kann z. B. das Versprechen attraktiver betrieblicher Versorgungsleistungen ein wichtiges Instrument in der Gewinnung und Bindung von Fachkräften sein.

Ebenso häufig aber müssen vorhandene betriebliche Versorgungssysteme, deren Entstehung oft Jahrzehnte zurückliegt, mitsamt ihrer Finanzierungsinstrumente sowie ihrer finanziellen und bilanziellen Implikationen an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Angesichts des finanziellen Volumens, das betriebliche Versorgungssysteme häufig beanspruchen, sind hierbei große Auswirkungen im Hinblick auf Kosten, Bilanzstruktur und Liquidität im Fokus.

Das Team Pensions bei Luther bietet hierfür Lösungen und steht umfassend zur Verfügung.

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Unser Beratungsangebot

Wir verstehen, dass jeder Mandant einzigartige Herausforderungen und Ziele hat. Deshalb bieten wir Ihnen einen persönlichen und individuellen Beratungsansatz, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Team aus erfahrenen Anwälten arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Sie zu finden.

Bei Luther bietet ein starkes Team hochspezialisierter Experten spezifische Beratungsdienstleistungen an für Versicherungen, Versorgungsträger und Versorgungskassen. Das Angebot deckt die versicherungsrechtliche Produktgestaltung ab inklusive aller vergabe-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Fragestellungen. Außerdem beraten wir zur Kapitalanlage, eine besondere Bedeutung haben hier investmentsteuerrechtliche Fragen. Kurz: Das ganzheitliche Know-how unseres breit aufgestellten, sehr erfahrenen Teams für Versicherungen und Versorgungsträger steht Ihnen umfassend zur Verfügung.

Broschüre: Versicherungsteam

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen betrieblicher Versorgungssysteme bei M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungswerken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. 

  • Identifikation und Bewertung von Risiken in Bezug auf bAV (pension due diligence)
  • Vertragsgestaltung bei Transaktionen
  • Kaufvorbereitung (Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtungen, Auslagerung auf Pensionsfonds o. ä.)
  • Harmonisierung der bAV-Landschaft nach Abschluss des Verkaufs (post merger integration)

Wenn unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Pandemien und Kriege die Kosten, die Bilanz oder die Liquidität beeinträchtigen, bietet die bAV in vielen Fällen ein zusätzliches Instrument für Stabilität. Es gibt zahlreiche flexible Möglichkeiten zur Verbesserung von Liquidität, Profitabilität (Kosten) und bilanzieller Verschuldung. Die Wahl des richtigen Instruments hängt von der konkreten Situation des Unternehmens, seiner Historie und anderen Faktoren ab.

Broschüre: Finanzreserven

Wir helfen Ihnen, die Qualität und die Sicherheit in allen Fragen der rechtlichen Administration Ihrer betrieblichen Altersversorgung auf ein hohes Niveau zu bringen und damit zugleich Ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Aktenführung und rechtlichen Beratung

Broschüre: verlängerte Werkbank

Die Vergütungspakete von Funktionsträgern sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Beispiele aus jüngster Zeit sind etwa der Streit um die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) oder die Vergütungspraxis gegenüber Betriebsräten der Volkswagen AG. Die Frage nach der Angemessenheit der Vergütung von Führungskräften betrifft jedoch nicht nur öffentlich-rechtliche Körperschaften und DAX-Unternehmen. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen bei der Festlegung des Vergütungsniveaus zahlreiche Vorgaben beachten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung angemessener Vergütungspakete für Geschäftsführer, Vorstände und Executives.

Broschüre: Vergütung

Es herrscht nicht nur der allseits bekannte „War for Talents“, sondern auch eine „Competition for Benefits“ der Arbeitgeber im Wettstreit um die besten Bewerber – und in der Konsequenz auch um die langfristige Bindung bereits beschäftigter Leistungsträger an ihr Unternehmen. Hier lohnt es sich darüber nachzudenken, altbewährte Lösungen neu zu bewerten sowie neue, kosteneffiziente Instrumente zur Mitarbeitergewinnung und -bindung zu schaffen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodelle und attraktiver Zusatzleistungen.

Broschüre: war for talents

Betriebsrentenzusagen, die das Unternehmen direkt an seine Mitarbeitenden erteilt, stellen eine Verpflichtung jenseits des Kerngeschäftes dar, die als Pensionsrückstellung passiviert werden muss. Zinsentwicklung, Inflation und steigende Lebenserwartung erhöhen als externe Faktoren die Kosten. Planungssicherheit geht verloren. Sofern ein Vermögen reserviert ist, spiegelt sich auch die Volatilität auf den Kapitalmärkten in der Bilanz wider. Diese meist hohen, unangenehmen Verpflichtungen aus der bAV können aus der Unternehmensbilanz eliminiert werden. Dadurch wird die Bilanz gegen künftige Schwankungen aus der Entwicklung von bAV-Verpflichtungen und Schwankungen bei den Pension Assets immun. Das Stichwort für diese Art von Lösungen ist eine „Rentnergesellschaft“, in der die Versorgungsverpflichtungen gebündelt werden.

Wir beraten und begleiten Sie beim vollständigen haftungsrechtlichen und bilanziellen Transfer auf eine eigenständige Rentnergesellschaft. Dies gestalten wir regelmäßig so, dass die Betriebsrente weiter als Sozialleistung Ihres Unternehmens wahrgenommen wird und auch in der Einflusssphäre des Unternehmens verbleiben kann. Der Arbeitgeber steht zu seiner sozialpolitischen Verantwortung.

  • Beschaffung von Liquidität über bAV
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote

  • Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
  • Gründung von Rentnergesellschaften
  • Enthaftung von Versorgungsverpflichtungen bei Liquidationen und Unternehmensnachfolgen

  • Übertragung oder Abfindung von Versorgungsanwartschaften, Auslegung von Versorgungsordnungen, Rentenanpassungen
  • Gestaltung, Schließung, Änderung oder Einschränkung von Versorgungswerken
  • Geschäftsführer- und Vorstandszusagen
  • Vertragliche Insolvenzsicherung

  • Bilanzierung von Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz
  • Begrenzung der Volatilität von Rückstellungen
  • Überführung von Direktzusagen an externe Versorgungsträger
  • Einrichtung und Überprüfung von Contractual Trust Arrangements (CTA)

  • Klärung (versicherungs-)aufsichtsrechtlicher Fragen
  • Prüfung der Geeignetheit von Versicherungsprodukten für die bAV
  • Prüfung der AVB, Leistungspläne, Formulare
  • Absenkung von Leistungen und Schließung von Deckungslücken
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