Jan Hansens Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, dem Versicherungsvertragsrecht sowie dem Versicherungsaufsichtsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung gemeinnütziger und sonstiger Körperschaften zu Fragen der Angemessenheit der Organvergütung sowie der Beratung von Versorgungsträgern im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und anschließendem Referendariat in Köln ist Jan Hansen seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Eintritt bei Luther war er bei einer auf Versicherungs- und Haftungsrecht spezialisierten Kanzlei in Köln tätig und dort schwerpunktmäßig mit der Prozessvertretung von Lebensversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern sowie privaten und öffentlichen Versorgungsträgern befasst.