14.11.2025
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) hat der Bundestag am 13. November 2025 den entscheidenden Schritt zur Überführung der europäischen Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS2-Richtlinie“) in nationales Recht vollzogen. Die Richtlinie war bereits Anfang 2023 in Kraft getreten und verpflichtete die Mitgliedstaaten, die Vorgaben bis Oktober 2024 umzusetzen. Nachdem sich die Umsetzung in Deutschland zuletzt deutlich verzögert hatte, erfolgt sie nun zeitnah. Das NIS2UmsuCG bringt insbesondere eine umfassende Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG) und damit weitreichende neue Anforderungen an IT-Sicherheitsstrukturen und Governance-Prozesse mit sich.
Mit dem NIS2UmsuCG verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die IT-Sicherheit in Deutschland erheblich. Das Gesetz dient der nationalen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 und verfolgt das Ziel, die Cyberresilienz in Wirtschaft und Verwaltung zu erhöhen. Damit einher geht eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs und eine substanzielle Stärkung der Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Bisher sind in Deutschland insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen auf Grundlage des bestehenden BSI-Gesetzes (BSIG) und der BSI-Kritisverordnung zur Einhaltung besonderer IT-Sicherheitsvorgaben verpflichtet. Neben den KRITIS-Betreibern werden künftig auch zahlreiche weitere Unternehmen aus zentralen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen der Aufsicht und Meldepflicht des BSI unterstellt. Maßgeblich sind dabei zwei neue Kategorien, die sich an den Vorgaben der NIS2-Richtlinie orientieren:
Durch diese weite Definition müssen künftig auch zahlreiche mittelständische Unternehmen die neuen Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Der Kreis der betroffenen Einrichtungen vergrößert sich damit erheblich.
Mit dem NIS2UmsuCG gehen zugleich strengere Anforderungen an das Risikomanagement der betroffenen Einrichtungen einher. Sie müssen künftig technische, organisatorische und operative Maßnahmen treffen, die dem Stand der Technik entsprechen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Diese Pflicht umfasst insbesondere die Implementierung eines wirksamen Risikomanagementsystems, das alle relevanten IT- und OT-Systeme sowie Lieferketten einbezieht. Dazu zählen u.a. die folgenden Maßnahmen:
In diesem Zusammenhang wird auch die Verantwortung der Geschäftsleitung ausdrücklich betont: Die Unternehmensleitung muss die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen ausdrücklich fördern und überwachen sowie selbst an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen.
Neu eingeführt wird zudem ein dreistufiges Meldesystem für Sicherheitsvorfälle, das eine zeitnahe und abgestufte Kommunikation mit dem BSI sicherstellen soll. Parallel erhält das BSI erweiterte Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse, um die Einhaltung der Pflichten zu kontrollieren und bei Sicherheitsvorfällen unmittelbar reagieren zu können.
Verstöße gegen die neuen Vorgaben können künftig mit erheblich höheren Bußgeldern sanktioniert werden:
Mit dem NIS2UmsuCG werden die Anforderungen an die Cybersicherheit in Deutschland somit deutlich verschärft und breiter gefasst. Unternehmen aller Größenordnungen – insbesondere auch solche des Mittelstands – sind gefordert, ihre internen Sicherheitsprozesse, Meldewege und technischen Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu überprüfen und an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Unternehmen sollten die Umsetzung des NIS2UmsuCG so frühzeitig wie möglich aktiv angehen. Zentrale Schritte sind:
Luther unterstützt Sie bei der Prüfung und Umsetzung der NIS2-Anforderungen umfassend und praxisnah: von der Anwendbarkeitsprüfung und Durchführung von Gap-Analysen über die Entwicklung maßgeschneiderter Richtlinien und Konzepte sowie die Anpassung von Verträgen bis hin zur Schulung von Mitarbeitenden und Geschäftsleitung. Unser interdisziplinäres Expertenteam vereint tiefgehendes Wissen in Cybersecurity, Datenschutz und IT-Recht. Dabei setzen wir nicht nur auf unser exzellentes juristisches Know-how, sondern verfügen auch über Kooperationspartner, die Sie bei der technischen Umsetzung unterstützen können. So können Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient umsetzen und gleichzeitig Ihre Cyberresilienz nachhaltig stärken.
Christian Kuß, LL.M.
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