Prof. Dr. Annekatrin Veit

Rechtsanwältin, Steuerberaterin Partnerin
Prof. Dr. Annekatrin Veit

Inhaltliche Schwerpunkte

Dr. Annekatrin Veit ist spezialisiert auf alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen bei M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungswerken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. Sie unterstützt Mandanten bei allen steuerlichen Fragestellungen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Daneben berät sie zu Fragen der gesetzlichen und vertraglichen Insolvenzsicherung und übernimmt die Prozessvertretungen in betriebsrentenrechtlichen Angelegenheiten.

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Vita

Dr. Annekatrin Veit promovierte zur betrieblichen Altersvorsorge an der Universität Bielefeld. Sie hat über 20 Jahre Beratungserfahrung in zwei großen Beratungshäusern für betriebliche Altersversorgung sowie in zwei Großkanzleien und einer der Big Four WP-Gesellschaften gesammelt und ist der Fachwelt durch zahlreiche Publikationen bekannt, u. a. ist sie Mitautorin eines Standardkommentars zum Betriebsrentengesetz. Seit Juni 2025 hat sie eine Professur an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin inne, Fachbereich Sozialversicherung, Lehrgebiet: Rechtswissenschaften – Altersvorsorge, und lehrt dort insbesondere zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

Auszeichnungen

  • JUVE Handbuch 2022/2023: Nennung unter "Häufig empfohlen" in der Rubrik "Arbeitsrecht" ("besondere Beratungskompetenz in der bAV durch rechtsgebietsübergreifendes Wissen im Steuer- und Arbeitsrecht", Mandant)
  • The Legal 500 Deutschland 2024: Nennung in der Rubrik "Versicherungsrecht"
  • The Legal 500 Deutschland 2022: Empfehlung in der Rubrik "Arbeitsrecht"
  • Best Lawyers 2026: Empfehlung in den Rubriken "Employee Benefits Law" (erste Empfehlung in 2021) und "Labor and Employment Law"
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Ausgewählte Mandate

  • Beratung eines Landtechnik-Hersteller bei der Abspaltung von Pensionsverpflichtungen vor einer Unternehmensveräußerung
  • Beratung eines Maschinenbauunternehmen bei Eingriffen in betriebliche Altersversorgung durch Haustarifvertrag
  • Beratung eines Pharmaunternehmens beim Durchführungswegwechsel von Direktzusagen auf einen belgischen Pensionsfonds (OFP)
  • Beratung eines Klinikverbunds bei Rechtsgutachten zu Folgen eines Ausscheidens aus der VBL (Gegenwert)
  • Beratung eines Fahrzeugherstellers bei der Einrichtung eines CTA's zur Absicherung von betrieblicher Altersversorgung, Wertguthaben aus Altersteilzeit und Langzeitkonten
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Publikationen

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Mitgliedschaften

  • Eberbacher Kreis
  • aba (Fachausschuss Steuerrecht)
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