Daniel Latta ist spezialisiert auf das Bankvertragsrecht. Er berät Unternehmen der Finanzbranche zu sämtlichen Fragen des Bankvertragsrecht, insbesondere in den Bereichen Verbraucherkreditrecht, Zahlungsverkehrsrecht und Kapitalanlagerecht. Darüber hinaus verfügt Daniel Latta über langjährige und umfangreiche Erfahrungen als federführender Prozessanwalt vor staatlichen Gerichten sowohl in Individual-, als auch in Massen- und Kollektivverfahren. Er hat zu bankvertragsrechtlichen Fragen schon mehrfach Grundsatzentscheidungen oberster Gerichte herbeigeführt. Daniel Latta vereint daher die Expertise eines Bankkaufmanns und Anwalts aus dem Bereich Bankrecht mit den Fähigkeiten eines hoch spezialisierten Prozessanwalts. Er hält zudem regelmäßig Vorträge zu bankvertragsrechtlichen Themen und unterrichtet seit 2018 am Deutschen Institut für Bankwirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Rahmen des Weiterbildungsprogramms Qualifizierungen für Anlage- und Vermögensberater.
Zu den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten von Daniel Latta zählen komplexe finanz- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, wie zum Beispiel Post M&A-Streitigkeiten, Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und Gesellschafterstreitigkeiten. Er vertritt seine in- und ausländischen Mandanten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten.
Daniel Latta ist gelernter Bankkaufmann. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft und wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung (Schwerpunkt Banken und Finanzen) an den Universitäten Bayreuth und Augsburg arbeitete er bei führenden deutschen Kanzleien in Düsseldorf und Berlin. Seit August 2022 ist Daniel Latta bei Luther tätig.