Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Senior Associate
Kevin Brinkmann berät nationale sowie internationale Mandanten in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus berät er insbesondere bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen und der Abwehr von arbeitnehmerseitigen Schadenersatzforderungen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung.
Kevin Brinkmann vertritt Unternehmen vor Gericht und in Einigungsstellen.
Kevin Brinkmann studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach dem ersten Staatsexamen schloss er ein LL.M.-Studium im Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Hamburger Fern-Hochschule ab. Während des Rechtsreferendariates war er u. a. beim Arbeitsgericht Bielefeld tätig. Seit 2021 ist Kevin Brinkmann als Rechtsanwalt am Standort Hamburg beschäftigt. Seit 2023 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zudem schloss er 2023 eine Ausbildung zum Mediator ab.