Dr. Annekatrin Veit ist spezialisiert auf alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, handels- und bilanzrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Verhandlungen und Risikoanalysen bei M&A-Transaktionen, der Harmonisierung von Versorgungswerken sowie der Enthaftung bei Liquidationen oder Unternehmensnachfolgen. Sie unterstützt Mandanten bei allen steuerlichen Fragestellungen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Daneben berät sie zu Fragen der gesetzlichen und vertraglichen Insolvenzsicherung und übernimmt die Prozessvertretungen in betriebsrentenrechtlichen Angelegenheiten.
Dr. Annekatrin Veit promovierte zur betrieblichen Altersvorsorge an der Universität Bielefeld. Sie hat über 20 Jahre Beratungserfahrung in zwei großen Beratungshäusern für betriebliche Altersversorgung sowie in zwei Großkanzleien und einer der Big Four WP-Gesellschaften gesammelt und ist der Fachwelt durch zahlreiche Publikationen bekannt, u. a. ist sie Mitautorin eines Standardkommentars zum Betriebsrentengesetz. Seit Juni 2025 hat sie eine Professur an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin inne, Fachbereich Sozialversicherung, Lehrgebiet: Rechtswissenschaften – Altersvorsorge, und lehrt dort insbesondere zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.