08.02.2019

Die Arbeit wird agil! Hurra?

Veränderung als Dauerzustand – was bedeutet das für die Arbeit von heute und morgen? Geht es bald nicht mehr ohne agile Arbeitsweisen? Was gilt es, mit Blick auf Arbeitsgesetze, Datenschutzregelungen, und Führungsstrukturen zu beachten? Diesen Fragen widmet sich die Studie „Agile Arbeit 2019 – Organisation, Führung und Arbeitsweise in einer digitalisierten Welt“.

Hintergrund

08. Februar 2019

Veränderung als Dauerzustand – was bedeutet das für die Arbeit von heute und morgen? Geht es bald nicht mehr ohne agile Arbeitsweisen? Was gilt es, mit Blick auf Arbeitsgesetze, Datenschutzregelungen, und Führungsstrukturen zu beachten? Diesen Fragen widmet sich die Studie „Agile Arbeit 2019 – Organisation, Führung und Arbeitsweise in einer digitalisierten Welt“.  

Die Ergebnisse wurden auf dem Unternehmensjuristenkongress des BUJ e.V. in Berlin erstmals vorgestellt. Beteiligt haben sich 104 deutsche Kapitalgesellschaften aus 18 Branchenclustern. Herausgeber sind der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ), die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Corporate Legal Insights (CLI).

Agile Arbeit gilt als Antwort auf die immer rascher auftretenden Veränderungen in einer digitalisierten Welt. Doch nicht einmal die Hälfte der Unternehmen in Deutschland hat eine Strategie für die Einführung agiler Arbeitsweisen. Und auch wenn der Wille da ist: Rechtliche Rahmenbedingungen legen Beschränkungen auf.

„Agile Arbeit verlangt einen Paradigmenwechsel hin zur kurzzyklischen Entwicklung in selbstorganisierten Arbeitsgruppen, die in enger Kooperation mit den Kunden flexibel auf Veränderungsnotwendigkeiten reagieren“ konstatiert Dr. Marc Kaiser, Leiter der Fachgruppe Arbeitsrecht im BUJ. „Vor allem aus der Perspektive des Arbeitsrechts ergeben sich eine Reihe spannender, teils ungeklärter Problemstellungen – zum Beispiel die Frage, welcher Betriebsrat bei unternehmensübergreifender Zusammenarbeit in einem agilen Projekt für die Ausübung der Beteiligungsrechte zuständig ist.“ erklärt Paul Schreiner, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. „Auch die Grenzen des Direktionsrechts beim Einsatz von Mitarbeitern bei agilen Projekten ist häufig schwierig zu bestimmen.“

Agile Arbeit nimmt zu

Die Studie zeigt, dass das Thema ‚Agile Arbeit‘ bei den Unternehmen angekommen ist. Die überwältigende Mehrheit der Befragten (97,11 Prozent) hält agile Arbeit in Zukunft für unverzichtbar oder kann es nicht ausschließen. Allerdings haben nur wenig mehr als 40 Prozent hier bereits eine Strategie entwickelt. Bei weiteren 24 Prozent ist ein methodisches Vorgehen in Planung. Unternehmen, die bereits agile Arbeitsmodelle etabliert haben, sehen vor allem zwei wesentliche Pluspunkte. Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter haben sich deutlich positiv entwickelt. Auch seien Prozesse optimiert worden, was sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit niederschlägt.

Minenfeld aus agiler Praxis und rechtlichen Implikationen

Die Studie benennt aber auch Risiken und Hemmnisse, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Denn die Unternehmen empfinden ungeklärte Rechtsfragen als größtes Problem beim erwünschten Schwenk hin zu agilen Strukturen. Dezidierten Klärungsbedarf sehen sie unter anderem beim Direktionsrecht (25,70 Prozent), bei Drittkräftethemen (17,10 Prozent), Sozialversicherung (8,60 Prozent) sowie beim Nachweisgesetz (5,80 Prozent).

Studienautor Dietmar Heise (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) zu der prinzipiellen Problematik: „Vor diesem Hintergrund kann nicht verwundern, dass das allgemein geltende deutsche Rechtssystem viele Fragen der modernen agilen Arbeit nicht klären kann. Unternehmensinterne agile Arbeit kann Strukturen erfordern, die das Verhältnis des Arbeitnehmers zu seinen Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern anders als in klassischen Hierarchien abbildet.“ Das Minenfeld aus agiler Praxis, um die Chancen der Digitalisierung effektiv zu nutzen und die daraus resultierenden Änderungen der Arbeitsstrukturen und rechtlichen Implikationen behandelt die Studie deshalb als weiteren Schwerpunkt.


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Paul Schreiner
Dietmar Heise
Christian Kuß, LL.M.

 

 

 

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Dietmar Heise

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