Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die Kölner Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG in einem langjährigen bauplanungsrechtlichen Rechtsstreit um den Kölner Bebauungsplan „Euroforum Nord in Köln-Mülheim, 1. Änderung“ begleitet. Das seit 2019 beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängige Normenkontrollverfahren sowie weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit Baugenehmigungen im Bereich Euroforum Nord sollen durch einen heute geschlossenen gerichtlichen Vergleich nach § 106 VwGO einvernehmlich beendet werden.
Der Vergleich wurde im Rahmen eines seit dem 28. Oktober 2021 beim OVG NRW anhängigen Güterichterverfahrens erzielt. Die Beteiligten – die Werft, die Stadt Köln, mehrere Immobilieninvestoren sowie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – haben nach Einholung weiterer Gutachten und intensiven mehrjährigen Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung für ein verträgliches Nebeneinander von Werftbetrieb und Wohnnutzung gefunden.
Gegenstand des Konflikts war der Bebauungsplan Nr. 69460/07 „Euroforum Nord in Köln-Mülheim, 1. Änderung“, der im Jahr 2018 bekanntgemacht wurde und die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im Bereich Köln-Mülheim Süd bildet. Dort sollen mehrere hundert Wohnungen sowie ergänzende Nutzungen entstehen. Die Planung betrifft ein städtebaulich bedeutsames Areal in unmittelbarer Nachbarschaft zum Mülheimer Hafen und zu bestehenden hafenbezogenen Nutzungen.
Die von Luther beratene Mandantin betreibt im Mülheimer Hafen eine seit Ende des 19. Jahrhunderts bestehende Binnenschiffswerft. Als spezialisiertes Familienunternehmen ist sie im weiten Umkreis die einzige Werft, die insbesondere Fahrgastschiffe und Gefahrguttransporter instand setzt und leistet somit einen wichtigen Beitrag, um den regional bedeutsamen Schiffsverkehr auf der Bundeswasserstraße Rhein aufrechtzuerhalten. Der Mülheimer Hafen ist Teil der Bundeswasserstraße Rhein und erfüllt als Liege-, Schutz- und Sicherheitshafen weiterhin wichtige Funktionen für die Rheinschifffahrt. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, wie die heranrückende schutzbedürftige Wohnbebauung mit der fortbestehenden gewerblichen und hafenbezogenen Nutzung, insbesondere mit Blick auf Immissionsschutz, Lärmfragen, Nachtarbeit und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, rechtssicher in Einklang gebracht werden kann.
Einigung schafft Planungssicherheit für Quartier und Werft
Die erzielte Einigung schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Sie berücksichtigt die berechtigten Belange eines seit mehr als einem Jahrhundert bestehenden Hafen- und Werftbetriebs und eröffnet zugleich die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung des neuen Quartiers auf einer tragfähigen Grundlage fortzuführen. Für Kommunen, Projektentwickler und bestehende Gewerbebetriebe zeigt das Verfahren exemplarisch, dass Nutzungskonflikte in innerstädtischen Transformationslagen nicht allein durch streitige Verfahren gelöst werden müssen. Gerade bei komplexen Gemengelagen aus Bauplanungsrecht, Immissionsschutzrecht, Bestandsschutzfragen und wirtschaftlichen Entwicklungsinteressen kann eine gerichtliche Mediation einen belastbaren Rahmen für tragfähige Kompromisse bieten.
„Die Einigung ist ein gutes Beispiel dafür, wie anspruchsvolle Planungs- und Nutzungskonflikte konstruktiv gelöst werden können, ohne die legitimen Interessen der jeweils anderen Seite auszublenden“, sagt Dr. Stefan Altenschmidt, Partner bei Luther in Düsseldorf in der Praxisgruppe Environment, Planning, Regulatory: „Für einen bestehenden Hafen- und Werftbetrieb sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso wesentlich wie für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers. Das Güterichterverfahren hat es ermöglicht, die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte in einem strukturierten Verfahren zusammenzuführen und eine zukunftsorientierte Lösung zu erreichen.“
„Gerichtliche Mediation kann gerade in komplexen Infrastruktur-, Immobilien- und Nachbarschaftskonflikten einen entscheidenden Beitrag leisten, weil sie den Blick über die einzelne Rechtsposition hinaus auf eine Befriedung der echten, dahinterliegenden Interessen und auf eine praktisch umsetzbare Gesamtlösung richtet“, sagt Katharina Klenk-Wernitzki, Partnerin bei Luther für Zivilprozesse und alternative Streitbeilegung: „Die Einigung beruht auf konstruktiver Zusammenarbeit, von der alle Seiten profitieren und bei der es keinen Verlierer geben muss. Damit entsteht eine belastbare Grundlage für das künftige Nebeneinander von Quartiersentwicklung und bestehender gewerblicher Nutzung.“
Umfassende rechtliche Begleitung durch Luther
Luther hat die Werft während des Bauleitplanverfahrens, des daran anschließenden Normenkontrollverfahrens und des Güterichterverfahrens umfassend in den bauplanungsrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen begleitet. Die Beratung umfasste insbesondere die rechtliche Bewertung der planungsrechtlichen Konfliktlage, die Begleitung der gutachterlichen Erörterungen sowie die Vorbereitung und Verhandlung einer einvernehmlichen Lösung.
Zusätzlich hat Luther die Mandantin bereits von 2019 bis 2024 in zwei zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen mit ähnlichem Hintergrund vertreten, die erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof bzw. zuletzt ebenfalls durch einen Vergleich abgeschlossen wurden. Damit konnte die Gesamtstrategie zur Sicherung des Standorts der Werft rechtlich flankiert werden.
Für die Kölner Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG:
Luther, Rechtsanwaltsgesellschaft, Environment, Planning, Regulatory: Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham) (Partner)
Luther, Complex Disputes (Zivilprozesse und Mediation): Katharina Klenk-Wernitzki (Partnerin)
Weitere Beteiligte:
Stadt Köln als Antragsgegnerin; Beigeladene: Swiss Life Kapitalverwaltungs-gesellschaft mbH, Cologneo Development GmbH, CG MI5 Office GmbH & Co. KG, CG MI6 Office GmbH & Co. KG (in Insolvenzverwaltung), Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes
Güterichter beim OVG NRW: Richter am Oberverwaltungsgericht Bijan Riazi
Verfahren:
OVG NRW, Normenkontrollverfahren Az. 7 D 87/19.NE und Güterichterverfahren Az. 50 F 101/21.GR; weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln betreffend Baugenehmigungen im Bereich Euroforum Nord
Ansprechpartner für Rückfragen:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Partner
T +49 1520 1627 482
stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com
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