Lagerhaus mit hohen Regalen
Veranstaltung
2. Juli 2026 | Webinar

Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) – Wer ist betroffen und welche Pflichten gelten ab dem 12. August 2026?

In knapp einem Monat sind die ersten Regelungen der europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) anzuwenden.

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und führt europaweit einheitliche sowie verschärfte Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Mehrwegquoten, Rezyklatanteile und nachhaltiges Verpackungsdesign ein.

Der Anwendungsbereich der PPWR ist weit gefasst und erfasst alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen herstellen, befüllen, in Verkehr bringen oder verwenden. Zugleich begründet sie umfassende und teilweise verschärfte Pflichten, die stufenweise zur Anwendung kommen.

Die erste Anwendungsstufe beginnt bereits am 12. August 2026. Sie betrifft insbesondere:

  • die neu definierten Rollen nach der PPWR,
  • die Pflicht zur Erstellung einer Konformitätserklärung,
  • Stoffbeschränkungen sowie
  • die Neuregelung der erweiterten Herstellerverantwortung.

In einem kompakten 90-minütigen Webinar am 2. Juli 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr möchten wir Ihnen einen fundierten Überblick über die zentralen Rollen und Pflichten der Marktakteure nach der PPWR ab dem 12. August 2026 geben.

Ziel der Veranstaltung ist es, das Verständnis für die einzelnen Rollen anhand konkreter Fallbeispiele zu schärfen und Ihnen so eine praxisnahe Orientierung für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen zu bieten.

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