14.07.2022

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Tarifeinheit

Berlin, 14.07.2022 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass das deutsche Tarifeinheitsgesetz nicht gegen die Europäische Menschen-rechtskonvention (EMRK) verstößt. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vertrat die Deutsche Bahn und den Arbeitgeberverband AGV MOVE als Drittbeteiligte.

Hintergrund

Der EGMR entschied am 5. Juli 2022 über Beschwerden von Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitgliedern gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Gesetz zur Tarifeinheit (§ 4a TVG) verletzt nicht die europäische Koalitionsfreiheit (Art. 11 EMRK). Es kann bei der Deutschen Bahn daher weiterhin angewendet werden. Im Jahr 2017 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift als verfassungskonform eingestuft, der Gesetzgeber passte sie anschließend nochmals an.

Luther hatte die Deutsche Bahn zu diesem Thema in der Vergangenheit sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch in Dutzenden Verfahren vor Arbeitsgerichten vertreten.

Für die Deutsche Bahn/AGV MOVE:

Luther, Arbeitsrecht (Berlin): Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück (Partner), Dr. Paul Gooren (Partner)

Deutsche Bahn/AGV MOVE inhouse: Florian Weh (Hauptgeschäftsführer AGV MOVE), Carsten Schröter (Leiter Verbands- und Prozessvertretung AGV MOVE)