Pressemitteilung
04.01.2018

PreussenElektra siegt gegen Electrabel vor Schiedsgericht

Ein internationales Schiedsgericht hat auf Klagen der PreussenElektra GmbH, einer E.ON-Tochtergesellschaft, und der Electrabel S.A., Belgien, zu Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen ganz überwiegend zugunsten PreussenElektra entschieden.
Ein Mann steht vor einem großen Fenster, durch das Tageslicht strömt. Er trägt einen dunklen Anzug mit einem rot-gestreiften Schlips und hat eine Brille auf. Der Hintergrund zeigt unscharfe Gebäude.
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Ein internationales Schiedsgericht hat auf Klagen der PreussenElektra GmbH, einer E.ON-Tochtergesellschaft, und der Electrabel S.A., Belgien, zu Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen ganz überwiegend zugunsten PreussenElektra entschieden. PreussenElektra war danach nicht verpflichtet, die belgische Nuclear Tax in Höhe von insgesamt EUR 321 Millionen zu zahlen. Bei dem Verfahren wurde die PreussenElektra GmbH von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und der belgischen Kanzlei Stibbe vertreten.

Für die PreussenElektra GmbH

Luther: Dr. Richard Happ (Federführung, Partner), Dr. Ulrich Theune, Ariam Buck.

Stibbe: Wouter Geldhof (Energierecht, Partner), Marthe Maselis

PreussenElektra Inhouse Recht: Dr. Mario Pohlmann, Dr. Andreas Schirra


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