28.05.2020

Partner bei Luther spenden Urlaub für Mitarbeiter mit betreuungspflichtigen Kindern

Köln – Eltern betreuungspflichtiger Kinder leiden im Rahmen der Corona-Pandemie ganz besonders unter der Doppelbelastung, Kinderbetreuung und Homeoffice zu vereinen; zunehmend kommen viele an ihre Belastungsgrenzen. Nicht nur die Bundesregierung hat mit einer Verlängerung der Entgeltfortzahlung auf bis zu 20 Wochen auf diesen Umstand reagiert. Auch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft setzt ein Zeichen und ruft mit „Luther4Family“ eine kanzleiweite Initiative ins Leben. Diese Initiative gewährt Mitarbeitern Möglichkeiten und Sicherheiten, die deutlich über die erweiterten gesetzlichen Ansprüche hinaus gehen.

Hintergrund

Die Initiative sieht vor, dass Führungskräfte eigene Urlaubstage zu Gunsten von zusätzlichen freien Tagen für Mitarbeiter mit betreuungspflichtigen Kindern spenden. Die gespendeten Urlaubstage werden mit ihrem finanziellen Gegenwert in den Luther4Family-Pool übertragen. Aus diesem Pool können Eltern zusätzliche freie Tage in Verbindung mit ihrem arbeitsvertraglich geregeltem Urlaub abrufen, um die Betreuungssituationen zu überbrücken. Es geht vor allem darum, die Doppelbelastung aus Homeoffice und Kinderbetreuung zu minimieren und echte Entlastungszeit für die Eltern zu schaffen. Darüber hinaus können in Notsituationen weitere freie Tage in Anspruch genommen werden, wenn der individuelle Urlaubsanspruch aufgebraucht sein sollte.

„Mit dem Projekt „Luther4Family“ setzen wir ein Zeichen für Solidarität, Zusammenhalt und Partnerschaft. Viele unserer Mitarbeiter wurden während der langen Zeit der geschlossenen Kitas und Schulen extrem gefordert. Diese Herausforderung haben sie mit enormen persönlichen Einsatz gemeistert,“ berichtet Markus Sengpiel, Co-Managing-Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Diesen Mitarbeitern bietet Luther nun die Möglichkeit, insbesondere während der Sommerferien, aber auch bei etwaigen weiteren Schließungen von Kitas und Schulen, zusätzliche Betreuungszeit bei voller Vergütung zu nutzen. „Dadurch können notwendige Betreuungszeiten ohne Einbußen bei Gehalt und Betreuungsqualität gesichert werden. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass unsere Mitarbeiter nicht auf die staatlichen Transferleistungen angewiesen sind. Mit dieser Initiative beweisen wir Verantwortung nicht nur für unsere Arbeitnehmer, sondern auch gegenüber den staatlichen Sozialsystemen. Wir sehen in dieser Initiative daher auch einen wirksamen Beitrag im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie,“ ergänzt Co-Managing-Partnerin Elisabeth Lepique.