30.01.2017

Neues zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen

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Hintergrund

27.01.2017

Neues zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen

Eine Sonderkommission der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hat im Sommer 2016 den ersten Entwurf eines neuen Übereinkommens zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen (Draft Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Judgments) veröffentlicht. Ziel dieses Übereinkommens ist es, den grenzübergreifenden Handel zu vereinfachen. Auch Deutschland war an der Arbeitsgruppe beteiligt, die in den letzten vier Jahren den Entwurf vorbereitete.  

Nicht zu verwechseln sind die aktuellen Arbeiten mit dem Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ) (siehe unseren entsprechenden Blogbeitrag). Denn auch das HGÜ enthält Vorschriften zur Durchsetzung und Anerkennung ausländischer Urteile. Allerdings beziehen sich diese nur auf Urteile eines durch eine Gerichtsstandsvereinbarung bestimmten Gerichts. Der neue Übereinkommensentwurf sieht hingegen eine größere Bandbreiten an Konstellationen vor, in denen ein Urteil eines anderen Vertragsstaates anerkannt und vollstreckt werden kann. So soll die Vollstreckung eines fremden Urteils immer dann möglich sein, wenn der Vollstreckungsschuldner zu Beginn des Verfahrens im Gerichtsstaat wohnhaft war. Auch wenn der Beklagte während des Verfahrens der Zuständigkeit des Gerichts ausdrücklich zugestimmt hat, soll eine Vollstreckung außerhalb des Gerichtsstaates möglich sein.

Das nächste Treffen der Sonderkommission der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ist für Februar 2017 geplant. Die Vorbereitungen in den Vertragsstaaten laufen auf Hochtouren. So rief etwa das Justizministerium Hongkongs öffentlich dazu auf, Kommentare zu der vorläufigen Fassung des Übereinkommens abzugeben.

 

Dr. Stephan Bausch, D.U.
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Simon Heetkamp
Associate
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