04.02.2019

Neuer Kommentar zum Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze – erschienen - Prof. Dr. Tobias Leidinger Co-Autor (1. Auflage 2019)

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Hintergrund

04.02.2019

Aktuelles Atomrecht „all-inclusive“ – Neuer Kommentar zum Atomgesetz und den speziellen Ausstiegsgesetzen erschienen –

Das Atomgesetz wird novelliert. Damit wird bis 2022 die Nutzung der Kernenergie in Deutschland beendet.“ – Nachdem der Atomausstieg mit diesen zwei profanen Sätzen in der Regierungserklärung vom 9. Juni 2011 im Bundestag bekannt gegeben wurde, folgt nun unter maßgeblicher Beteiligung von Luther-Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Leidinger die erste umfassende Kommentierung des neuen Atomrechts, inklusive der zahlreichen Spezialgesetze zum Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung. Das im NOMOS-Verlag verlegte Werk „Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze“ (Frenz, Hrsg.), setzt sich – ausgehend von den unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen – umfassend und fundiert mit allen infolge des Atomausstiegs in Deutschland relevanten Rechtsfragen auseinander.

Wenn am 31. Dezember 2022 die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland ansteht, ist die kommerzielle Nutzung der Kernenergie beendet. Die damit verbundenen Rechtsfragen beschäftigen die Praxis indes schon seit längerem, ganz aktuell und noch lange Zeit danach: Der mit der 13. AtG-Novelle eingeleitete Ausstieg aus der Kernenergie mündet direkt in das Zeitalter der nuklearen Nachsorge. Diese Phase umfasst nicht nur den Anlagenrückbau sämtlicher Kernreaktoren, sondern auch die sichere Entsorgung der nuklearen Abfälle. Damit rückt die Zwischen- und Endlagerthematik weiter in den Vordergrund.

Anlass genug also, das Atomrecht grundlegend neu zu kommentieren und dabei den Fokus vor allem auf die Sachverhalte zu legen, die nach der Abschaltung der Reaktoren einer Lösung zuzuführen sind. Neuen Stoff hat der Gesetzgeber dafür nicht nur in Form der ausstiegsbezogenen Novellierung des Atomgesetzes geliefert – zuletzt zu den Entschädigungsfragen im Rahmen der 16. AtG-Novelle 2018 -, sondern auch durch zahlreiche neue Spezialgesetze, die den Ausstieg regeln.

Leidinger hat seine langjährige Expertise zum Atomrecht, insbesondere aus seiner Beratungspraxis zu komplexen nuklearen Rückbau- und Entsorgungsprojekten, in die Kommentierung eingebracht. Er kommentiert u.a. die Bestimmungen über die Genehmigung von nuklearen Anlagen, was in der aktuellen Praxis insbesondere die Stilllegung und den Abbau von Reaktoren betrifft (§ 7 AtG). Daneben werden die Regelungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (§ 6 AtG), d.h. die Rechtsfragen zur Zwischenlagerung umfassend behandelt. Beides – die Stilllegungs- und Abbauthematik sowie die Zwischenlagerung wird die Genehmigungspraxis in den kommenden Jahrzehnten maßgebend prägen. Auch die Regelungen über die Aufsicht (§ 19 AtG) gehören zu den zentralen Bestimmungen des Nuklearrechts, mit denen sich Leidinger eingehend befasst.

Das vollständig neu erarbeitete Werk erfasst darüber hinaus die Kommentierung der ausstiegsbezogenen Spezialgesetze. Hier sind neben dem Entsorgungsfondsgesetz (EntsorgFondsG), dem Entsorgungsübergangsgesetz (EntsÜG), dem Transparenzgesetz (TranspG) und dem Nachhaftungsgesetz (NachhG) insbesondere das Standortauswahlgesetz (StandAG) zu erwähnen. Es ist die Grundlage für die aktuell laufende Suche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Insofern kann das Werk ein praxisorientierter Ratgeber sein, um die komplexen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Suche, Auswahl und Festlegung des Endlagerstandorts zu bewältigen.

Die Kommentierung bezieht – in allen relevanten Zusammenhängen - die verfassungsrechtlichen Determinanten ein, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 zum Atomausstieg bestimmt wurden. Besonders hervorzuheben sind insofern die Entschädigungsregelungen für die nicht mehr verstrombaren Elektrizitätsmengen in §§ 7e-g AtG, die zuletzt durch die 16. AtG-Novelle 2018 in das Atomgesetz eingefügt wurden. Frenz/Leidinger legen dazu die erste, topaktuelle Kommentierung vor. Im Übrigen wird die verfassungsrechtliche Dimension (Art. 14 GG), insbesondere die Entschädigungsthematik des Atomausstiegs auch in Bezug auf die aktuell anstehenden Fragen zum Kohleausstieg in Deutschland an Bedeutung gewinnen. Die in der Neukommentierung behandelten Fragen zur Reichweite des Schutzes des Anlageneigentums und der Notwendigkeit einer Entschädigung im Fall vorzeitiger Stilllegung stellen sich auch bei Kohlekraftwerken und Tagebauen.

Mit dem neuen Werk zum Atomrecht liegt ein topaktuelles, wissenschaftlich fundiertes und zugleich praxisorientiertes Kompendium vor, das in der Praxis von Betreibern, Behörden und Gerichten einen Beitrag dazu leisten kann, die anstehenden Rechtsfragen einer ebenso praxistauglichen wie rechtssicheren Lösung zuzuführen.


Bibliographische Angaben:
Frenz (Hrsg.)
Atomrecht - Atomgesetz und Ausstiegsgesetze
AtG | EntsorgFondsG | EntsorgÜbG | NachhG | StandAG | TransparenzG
2019, 694 S., Gebunden,
ISBN 978-3-8487-3471-9

 

 

Prof. Dr. Tobias Leidinger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Counsel
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Telefon +49 211 5660 25098
tobias.leidinger@luther-lawfirm.com