05.04.2017

Ausgestaltung der EU-Prospektverordnung: Luther gründet Interessenverband

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft gründet einen Interessenverband, um die Belange des kapitalmarktorientierten deutschen Mittelstands in Brüssel zu vertreten.

Hintergrund

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft gründet einen Interessenverband, um die Belange des kapitalmarktorientierten deutschen Mittelstands in Brüssel zu vertreten. Ziel ist es, bei der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen EU-Verordnung für Wertpapierprospekte mitzuwirken.

Mit der neuen Prospektverordnung plant die EU, insbesondere mittelständischen Unternehmen den Zugang zum EU-weiten Kapitalmarkt zu erleichtern. Die derzeit in Brüssel diskutierten Ideen zur konkreten Ausgestaltung der Verordnung bewirken jedoch genau das Gegenteil und würden – im Falle der Umsetzung – dem deutschen Mittelstand sogar schaden, kritisiert Ingo Wegerich, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft:

„Gegenwärtig bilanziert der überwiegende Anteil der deutschen Mittelständler in ihren Wertpapierprospekten nach HGB. Sollten die mittelständischen Unternehmen künftig nach IFRS in ihren Wertpapierprospekten bilanzieren müssen, wäre dies mit erheblichen Mehr- und Umstellungskosten für sie verbunden.“

Luther wird deshalb einen Verband ins Leben rufen, der dem kapitalmarktorientierten Mittelstand in Brüssel Gehör verschaffen und an einer verträglicheren Gestaltung der EU-Prospektverordnung mitarbeiten wird. Die Großkanzlei hat bereits ein Büro in Brüssel und fokussiert in ihrer Beratung seit jeher den Mittelstand. Luther fühlt sich daher verpflichtet, auch bei diesem Thema die Interessen der mittelständischen Unternehmen zu vertreten.

Über die EU-Prospektverordnung

Im Dezember 2016 haben sich das Europäische Parlament und der Rat darauf geeinigt, dass es eine EU-Verordnung für Prospektvorschriften – den sog. EU-Wachstumsprospekt – geben soll. Diese soll für Unternehmen gelten, die Wertpapiere begeben. Neben den Informationen über die Wertpapiere soll der Prospekt Angaben zur Geschäfts-, Finanz- und Beteiligungsstruktur des Unternehmens enthalten.

Ziel der EU ist es, mit der neuen Verordnung Vorschriften zu vereinfachen und die Verwaltungsverfahren zu straffen. Mittelständischen Unternehmen soll so der EU-weite Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtert werden. Bislang sind in den Gestaltungsprozess jedoch keine Vertreter des kapitalmarktorientierten Mittelstands eingebunden.

Ansprechpartner für den neuen Verband

Derzeit schafft Luther den rechtlichen Rahmen für die Gründung des neuen Interessenverbandes. Eine Satzung ist in Vorbereitung. Interessierte Unternehmen können sich schon jetzt Informationen über eine Mitgliedschaft zusenden lassen.

Ingo Wegerich
Rechtsanwalt | Partner
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt a.M.
Telefon +49 69 27229 24875
ingo.wegerich@luther-lawfirm.com

Autor/in
Ingo Wegerich

Ingo Wegerich
Partner
Frankfurt a.M.
ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
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