02.03.2017

Beitrag im Deutschen AnwaltSpiegel: „IT-Sicherheit ist Chefsache - Bei der Abwehr von Cyberkriminalität sind Unternehmensleiter in der Pflicht“

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Hintergrund

02.03.2017

Beitrag im Deutschen AnwaltSpiegel: „IT-Sicherheit ist Chefsache - Bei der Abwehr von Cyberkriminalität sind Unternehmensleiter in der Pflicht“

Cyber-Angriffe können jedes Unternehmen treffen. 69 % der deutschen Industrieunternehmen sind den Kriminellen bereits zum Opfer gefallen. Ob durch Malware oder Phishing – die Hacker versuchen verschiedene Wege, vertrauliche Informationen zu erbeuteten. Effektive Schutzmaßnahmen zu errichten, liegt daher in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Bei Versäumnissen droht der Geschäftsleitung die Haftung gegenüber der Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag von Dr. Michael Rath und Simon Heetkampin der aktuellen Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels.

 

Dr. Michael Rath
Partner
michael.rath@luther-lawfirm.com
Telefon +49 221 9937 25795


 

 

Simon Heetkamp
Associate
simon.heetkamp@luther-lawfirm.com
Telefon +49 221 9937 25050