24.05.2019

B-Day des D-Day – DSGVO wird 1 Jahr alt

Blog

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche genau heute vor einem Jahr am 25. Mai 2018 in Kraft für alle Mitgliedstaaten verbindliches Recht geworden ist, wird 1 Jahr alt. In Deutschland handelt es sich aufgrund der Anwendbarkeit des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sogar um einen Doppelgeburtstag.

Hintergrund

Ob dieser Geburtstag ein Grund zum Feiern oder eher zum Trauern ist, dürfte je nach Perspektive unterschiedlich beurteilt werden.

Während sich einerseits viele Datenschützer, allen voran die Datenschutzaufsichtsbehörden, über strengere Regeln, erweiterte Kompetenzen und abschreckungsintensivere Sanktionen freuen dürften, stehen dem teilweise von der Komplexität der Materie und mangelnden verlässlichen Rechtsprechung überforderte Verantwortliche gegenüber.

Unabhängig davon, welche Perspektive man teilt, sollte der Geburtstag zum Anlass genommen werden, Revue passieren zu lassen. Vieles hat sich im Datenschutz im Laufe des vergangenen Jahres geändert. Wir stellen hier ein „Best of“ der Änderungen vor.

Für weiterführende Informationen zum jeweiligen Thema können Sie einfach den Links folgen.

(Wieder-)Geburt des Datenschutzes

Zur Erinnerung, was sich letztes Jahr geändert hat: Der Datenschutz wurde nicht erst mit der DSGVO und nicht erst im Mai 2018 eingeführt – auch wenn die gefühlte Wahrnehmung vielleicht eine andere ist.

Vielmehr hatte das Datenschutzrecht in Deutschland – vor seiner Reinkarnation durch die DSGVO – ein erstes Leben, welches bereits in den 1970ern begann.
Doch so recht ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist das Datenschutzrecht wohl erst mit der DSGVO. Der maßgebliche Grund hierfür dürfte die vielfach kolportierte Angst vor den immensen Bußgeldern gewesen sein und weiterhin sein.

Dass die geschäftsvernichtenden Bußgelder bislang zumindest in Deutschland ausgeblieben sind, zeigt unser Bußgeldatlas, der eine interaktive Übersicht über bisher in Deutschland und anderen Ländern ergangene Sanktionen enthält.

Was bisher geschah...

Auch wenn an vielen Stellen mangels entsprechender Rechtsprechung rechtliche Zweifelsfälle verbleiben, so konnten doch bereits sehr viele geschäftsberuhigende Erkenntnisse zum neuen Datenschutzrecht gewonnen werden. Hier finden Sie einen Ausschnitt aus den sehr praxisrelevanten Themen…
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To Do… oder weiterer Nachwuchs

Wie bei jedem (ersten) Geburtstag ist der Blick darauf, was noch kommt, noch viel wichtiger als darauf, was im vorherigen Jahr war.Datenschutzrechtliche Verantwortliche und im Datenschutz aktive Berater warten nicht nur sehnsüchtig auf Zweifelsfragen klärende höchst- bzw. europarechtliche Rechtsprechung,sondern auch – wenn auch sicherlich deutlich weniger sehnsüchtig – auf die kleine Schwester der DSGVO: die ePrivacy Verordnung.Unternehmen sind gut beraten, ihre datenschutzrechtlichen Prozesse vor allem im Feld der Online-Dienste bereits jetzt umsichtig mit Blick auf die kommenden rechtlichen Änderungendurch die ePrivacy Verordnung zu gestalten. Wer sich hier rechtlich vorausschauend aufstellt, kann sich zukünftig kostenintensive Anpassungen ersparen.

Es bleibt also spannend im Hause Datenschutz.

 

Diesen Blog-Beitrag als pdf finden Sie HIER.

 

  

Daniel Lehmann
Rechtsanwalt
Associate
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Köln
Telefon +49 221 9937 25797
daniel.lehmann@luther-lawfirm.com