Erik von Kügelgen berät deutsche, europäische und internationale Mandanten im Bereich Asset Management sowie im Investment- und Versicherungsaufsichtsrecht. Er berät sowohl Anbieter als auch Investoren im Hinblick auf regulierte und nichtregulierte in- und ausländische Fonds und sonstige Anlageprodukte. Einen weiteren Schwerpunkt legt Erik von Kügelgen auf die aufsichtsrechtliche Beratung zu genehmigungspflichtigen Bank- und Wertpapierdienstleistungen.
Erik von Kügelgen studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Seinen Schwerpunkt wählte er wirtschaftsrechtlich, einschließlich Belange des Finanz- und Kapitalmarktrechts. Während seines Studiums und Referendariats absolvierte Erik von Kügelgen praktische Stationen bei Kanzleien in London, Hamburg und München sowie beim deutschen Bundestag (Finanzausschuss). Er ist seit 2018 bei Luther beschäftigt.