23.09.2020

Beitrag im Dispute Resolution-Magazin zum Thema: „Die europäische Verbandsklage – New Deal for Consumers oder alter Wein in neuen Schläuchen?“

Hintergrund

Nach der Musterfeststellungsklage kommt nun als weitere Ausprägung der EU-Verbraucherschutzinitiative „New Deal for Consumers“ die europäische Verbandsklage. Die neue Verbandsklagerichtlinie soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und bringt gegenüber der Musterfeststellungsklage einige Neuerungen – so stehen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zur Verfügung. Für das Hauptsacheverfahren sind neben Feststellungsmöglichkeiten auch Abhilfemaßnahmen wie Entschädigung, Reparatur, Ersatzbeschaffung, Preisminderung, Vertragsbeendigung, Erstattung des gezahlten Preises, Verbote oder Gegendarstellungsverpflichtungen vorgesehen. In unserem aktuellen Beitrag im Dispute Resolution Magazin geben Dr. Stephan Bausch, D.U. und Erik von Kuegelgen gemeinsam mit Laura Peters zunächst einen Überblick über die Verbandsrichtlinie und diskutieren anschließend kritisch die Neuerungen, die sie insbesondere aus deutscher Sicht bringen wird.

Autor/in
Dr. Stephan Bausch, D.U.

Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782

Erik von Kügelgen, M. Iur.

Erik von Kügelgen, M. Iur.
Senior Associate
Köln
erik.von.kuegelgen@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 22732