Subventions- & Beihilferecht

Unternehmen – private wie öffentliche – erhalten in vielen unterschiedlichen Formen staatliche Mittel: Garantien, Kapitalzuschüsse, ermäßigte Zinssätze, verbilligte Grundstücke, Steuervergünstigungen usw. Werden die Mittel den Unternehmen nachträglich wieder genommen, stellt sie das vor massive Probleme, von höheren Finanzierungskosten bis zur Existenzbedrohung. Gemeinsam mit der öffentlichen Hand und den begünstigten Unternehmen finden wir einen Weg, staatliche Mittel so zu gewähren, dass der Empfänger sie auch behalten darf. Wir entwickeln sichere Gestaltungen und wehren Angriffe von Wettbewerbern und der Europäischen Kommission erfolgreich ab. Dies gilt für große Infrastrukturprojekte, Privatisierungen, Finanzierungen, Investitionen und Unternehmenskäufe bis hin zur Vergabe einzelner Aufträge. Erhalten Konkurrenten ungerechtfertigt staatliche Mittel, können Unternehmen auf die Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsverhältnisse drängen. Wir helfen diesen Unternehmen, selber solche Mittel zu erhalten oder dem begünstigten Wettbewerber seine staatlichen Beihilfen zu entziehen.

Garantien, Kapitalzuschüsse, ermäßigte Zinssätze, verbilligte Grundstücke, Steuervergünstigungen: Private und öffentliche Unternehmen erhalten in vielen unterschiedlichen Formen staatliche Mittel. Wir ermitteln für Ihr Vorhaben individuelle Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, Beihilfen so in Anspruch zu nehmen, dass die Förderquoten maximal ausgeschöpft werden.

Müssen Beihilfen bei der Europäischen Kommission notifiziert werden, begleiten wir das Verfahren. Die Präsenz unseres Expertenteams in Deutschland und Brüssel gewährleistet unseren Mandanten die bestmöglichen Erfolgsaussichten: Mit der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden stehen unsere Experten im steten Austausch. So finden wir gemeinsam mit der öffentlichen Hand und den begünstigten Unternehmen einen Weg, staatliche Mittel so zu gewährleisten, dass der Empfänger sie auch behalten darf. Denn Rückzahlungen können existentielle Probleme auslösen, Verstöße gegen das Beihilferecht lassen gar ganze Projekte scheitern, wenn etwa Bürgschaften hinfällig, Kaufverträge nichtig oder Ausschreibungen wiederholt werden.

Erhalten Wettbewerber ungerechtfertigt staatliche Mittel, drängen wir für Sie auf die Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsverhältnisse, indem wir Ihnen helfen, ebenfalls  Mittel zu erhalten oder dem begünstigten Konkurrenten seine staatlichen Beihilfen zu entziehen.

Ob bei großen Infrastrukturprojekten, Privatisierungen, Finanzierungen, Investitionen, Unternehmenskäufen oder der Vergabe einzelner Aufträge: Unsere tiefe Branchenkenntnis - vor allem in den Bereichen Energy, Health Care & Life Science, Information Tech & Telecoms, Mobility & Logistics, Real Estate & Infrastructure - die langjährige beihilfenrechtliche Expertise unseres Teams sowie die Möglichkeit, als Full Service-Kanzlei jederzeit Kollegen aus anderen Rechtsgebieten hinzuziehen zu können, macht uns zum idealen Partner für Ihr Vorhaben.

Unser Beratungsangebot

Fördermittelanträge
  • Beratung zu allen Fragen der Projektförderung
  • Verhandlung mit Förderinstitutionen
  • Mitteleinwerbung bei nationalen Förderstellen und der EU
  • Erstellung von Zuwendungs- und Konsortialverträgen bei Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
  • Unterstützung bei schneller Inanspruchnahme von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen im Sanierungs- und Krisenfall
Projektstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen
  • Beratung zu beihilferechtlichen Fallstricken im Vorfeld von Unternehmenstransaktionen und Entwicklung rechtssicherer Lösungen
  • Beihilfenrechtliche Gestaltung von Privatisierungen, Investitionen, PPP-Projekten, Rekommunalisierungen
  • Beihilfenrechtliche Due-Diligence beim Unternehmenskauf
  • Aufdeckung verdeckter Beihilfen bei Verträgen mit der öffentlichen Hand und Entwicklung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten
Notifizierungen und Verfahrensbegleitung
  • Begleitung der Beihilfeanmeldung („Notifizierung“) bei der Europäischen Kommission
  • Verteidigung in Beihilfeuntersuchungen der Europäischen Kommission
Beihilferechtliche Compliance
  • Entwicklung von Compliance Management Systemen zur Vermeidung und Früherkennung beihilferechtlicher Risiken
  • Entwicklung von Strategien zur Abwehr von Rückforderungsansprüchen
  • Verteidigung gegen Rückforderungsansprüche vor nationalen und europäischen Behörden und Gerichten
Rechtsschutz von Wettbewerbern
  • Unterstützung als benachteiligtes Unternehmen gegen Förderungen von Wettbewerbern
  • Beratung zu Handlungsmöglichkeiten
  • Beihilfebeschwerde bei nationalen Behörden, der Europäischen Kommission und Gerichten
Daseinsvorsorge
  • Identifizierung ausgleichsfähiger Dienstleistungen
  • Umfangsermittlung möglicher Ausgleichszahlungen
  • Erstellung bedarfsgerechter und individueller Betrauungsakten
  • Unterstützung bei beihilfenrechtskonformer Buchhaltung (Trennungsrechnung)
Internationale Subventionen
  • Unterstützung beim Vorgehen gegen subventionierte Importe aus Nicht-EU-Staaten und Verhandlung mit der Europäischen Kommission
  • Beratung gegen Maßnahmen der EU
  • Vertretung vor nationalen und europäischen Gerichten

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Ihr/e Ansprechpartner

Dr. Helmut Janssen, LL.M. (King's College London)

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