13.07.2023 // online // Vortrag

Webinar „Follow-up Klimaschutzverträge – Der Schlüssel zur Dekarbonisierung?"

Weiterführende Informationen

Wie Sie wissen, beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch Klimaschutzverträge die Transformation des Industriestandorts Deutschland mit einem Fördervolumen in Höhe eines Betrages im mittleren zweistelligen Milliardenbereich voranzubringen.

Die Klimaschutzverträge sollen insbesondere die energieintensiven Industriebranchen – beispielsweise Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie – ansprechen.

Das BMWK hat am 6. Juni 2023 das Förderprogramm mit dem sogenannten vorbereitenden Verfahren gestartet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sich ein Gebotsverfahren anschließen. Wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an dem nachfolgenden Gebotsverfahren und bei Zuschlag für den Abschluss eines Klimaschutzvertrages ist die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren. Das vorbereitende Verfahren soll einen Zeitraum von zwei Monaten umfassen. Die Frist läuft (Fristablauf 7. August 2023).

Das BMWK beantwortet regelmäßig die zahlreichen Fragen der interessierten Unternehmen im Rahmen von FAQ. Bis dato wurden bereits dutzende Fragen bekanntgegeben und vom Ministerium beantwortet. Vollständige Klarheit in Bezug auf die zahlreichen denkbaren Fallkonstellationen besteht dennoch längst nicht.

Daher wird Ihnen in dem Webinar der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Gernot-Rüdiger Engel das Förderprogramm im Detail darstellen, mögliche Fallstricke erläutern und Ihnen aktuelle Fallbeispiele aus der Beratungspraxis näherbringen. 

Das Webinar „Follow-up Klimaschutzverträge – Der Schlüssel zur Dekarbonisierung?" findet statt am 13. Juli 2023 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich über den Link auf unserer Webseite an, indem Sie dem Button „Anmelden“ folgen oder senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch!

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