Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Unternehmenskäufen und den Gesetzesverschärfungen der jüngsten Zeit, vor allem aufgrund der Zunahme chinesischer Übernahmen im Bereich deutscher Schlüsseltechnologien, hat die Investitionskontrolle in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem bevorstehenden BREXIT werden zudem die zahlreichen Investitionen aus Großbritannien unter die deutsche Investitionskontrolle fallen. Überdies fordert eine fast schon unüberschaubare Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Regularien den exportierenden Unternehmen ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und interner Kontrolle ab. Was heute noch erlaubt ist, kann morgen schon verboten sein und eine Missachtung oder Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen kann mit empfindlichen Geld- oder gar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die außenwirtschaftsrechtliche Expertise unseres Teams sorgt dafür, dass es gar nicht erst soweit kommt. Zu sämtlichen Angelegenheiten der Export- und Investitionskontrolle sowie der Compliance sind unsere Experten Ihr idealer Partner.
Unser Team berät Ihr Unternehmen zu allen exportkontrollrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Embargos, Dual-Use-Gütern und Ausfuhrbeschränkungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und schult Ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter gezielt. Bei der Etablierung und Überprüfung Ihrer unternehmensinternen Exportkontroll-Richtlinien und der Entwicklung und Installation von Compliance-Systemen beraten unsere Experten aufgrund ihrer langen Erfahrung und steten Fortbildung stets auf dem höchsten Niveau.
Im Hinblick auf die Komplexität von Unternehmensübernahmen ist es ratsam, frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten nach dem AWG und der AWV sowie nach ggf. relevantem ausländischen Recht zu kennen und zu beachten. Unser Team verfügt in diesem Bereich über hervorragende Expertise. Insbesondere im Rahmen von Bieterverfahren hinsichtlich der Anforderungen der Investitionskontrolle nach dem AWG und der AWV sowie der Vorbereitung und Durchführung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der Freigabe durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sind Sie bei uns exzellent aufgehoben. Zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kann das BMWi den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische, vor allem nicht-europäische, Käufer im Einzelfall prüfen. Dabei wird zwischen der sektorübergreifenden und sektorspezifischen Investitionskontrolle unterschieden. In der Beratungspraxis spielt dabei vor allem die sektorübergreifende Investitionskontrolle nach §§ 55 ff. AWV eine wichtige Rolle, die branchenunabhängig für jeden Erwerb eines in Deutschland ansässigen Unternehmens durch einen Investor mit Sitz außerhalb der EU und des EFTA-Raumes gilt. Mit den jüngsten Gesetzesnovellen 2017 und 2019 fallen bestimmte Investitionen bereits ab einer 10%-Beteiligung in den Anwendungsbereich von AWG/AWV, wobei vor allem Beteiligungen an Unternehmen der „kritischen Infrastruktur“ im Fokus der Prüfung stehen.
Zu berücksichtigen ist auch die parallele Überprüfung geplanter Transaktionen durch andere Staaten. Zu nennen ist hier insbesondere die zunehmend strengere Genehmigungspraxis seitens der US-Behörde CFIUS. Aber auch innerhalb der Europäischen Union (EU) verschärfen verschiedene Staaten ihre nationalen Regelungen und die EU selbst arbeitet an einer Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften zur Investitionskontrolle.
Im Wissen um die Hintergründe und Besonderheiten wichtiger ausländischer Märkte, auch dank unserer Standorte im asiatischen Raum, können wir Sie bei Exportvorhaben unterstützen und sind darüber hinaus mit Investitionen durch chinesische und andere ausländische Investoren bestens vertraut.
Wir unterstützen Sie bei Vertragsgestaltungen und begleiten Verhandlungen, sodass am Ende für Ihr Unternehmen das beste Ergebnis erzielt wird. Denn in der Durchsetzung Ihrer Interessen und Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern haben Sie mit unserem Team einen zuverlässigen Partner an der Seite, der, fokussiert auf außenwirtschaftsrechtliche Fragen, interdisziplinär denkt und da, wo es geboten ist, eng mit den Kollegen aus anderen Beratungsfeldern, wie dem Gesellschaftsrecht, Kartellrecht oder Steuerrecht, zusammenarbeitet.
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