Johannes Pieper, LL.M.

Johannes Pieper, LL.M.

Johannes Pieper, LL.M.

Singapur

T +65 6408 8000

Rechtsanwalt
Counsel

Inhaltliche Schwerpunkte

Johannes Pieper berät vorwiegend europäische Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Südostasien, insbesondere in Indonesien. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen grenzüberschreitende Transaktionen und Gründungen, M&A, Private Equity, Joint Ventures und andere Unternehmenstransaktionen.

Beratungsfelder
Vita

Johannes Pieper studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der University of Manchester, wo er einen Master of Laws (LL.M.) im Internationalen Wirtschaftsrecht erwarb. Während seines Studiums in Berlin und Manchester wurde er durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert. Nach einer Station in der Kartellrechtspraxis einer führenden britischen Kanzlei in Brüssel absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Aachen und legte 2014 das Zweite Juristische Staatsexamen in Düsseldorf ab. Von 2014 bis 2019 war er im Notariat tätig, zunächst als Notarassessor, dann als Notar in eigener Kanzlei, wobei er das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen abdeckte, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Nachfolgeplanung. Von 2020 bis 2023 war er Associate im Frankfurter Büro einer führenden US-amerikanischen Kanzlei in den Bereichen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Seit März 2024 ist er bei Luther tätig.

Ausgewählte Mandate

Johannes Pieper hat unter anderem an folgenden Transaktionen mitgewirkt (auch während seiner Laufbahn vor seiner Tätigkeit bei Luther):

  • Öffentliche Übernahmen mehrerer deutscher Aktiengesellschaften
  • Bezugsrechtskapitalerhöhungen mehrerer deutscher Aktiengesellschaften
  • Einbringung einer deutschen GmbH in eine US-amerikanische Konzernschwester
  • Delisting einer deutschen Aktiengesellschaft von den Wertpapierbörsen in Frankfurt und Luxemburg
  • Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer deutschen Aktiengesellschaft in die Niederlande 
  • De-SPAC-Transaktionen deutscher GmbHs 
  • IPOs mehrerer deutscher Aktiengesellschaften 
  • Konzerninterne Kettenabtretung sämtlicher Anteile einer deutschen GmbH von einer US-amerikanischen Muttergesellschaft an eine deutsche Tochtergesellschaft
  • Beteiligungsvereinbarung in Bezug auf die Investition US-amerikanischer, britischer und niederländischer Gesellschaften an einer deutschen GmbH