An den Luther-Standorten Berlin, Essen, Frankfurt am Main und Hannover sind auch Notare tätig, die mit ihren besonders qualifizierten Mitarbeitern das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeit abdecken.
In Deutschland bedürfen eine Vielzahl von Rechtsakten für ihre Wirksamkeit der notariellen Beurkundung durch vom Staat bestellte Notare. Die an den Luther-Standorten tätigen Notare sind allesamt ebenfalls Rechtsanwälte, im Regelfall auch noch anwaltlich tätig und haben damit ein hohes Maß an praktischer Erfahrung, die in die notarielle Tätigkeit einfließt. Auch wenn die Hauptaufgabe der Notare das Entwerfen und die Beurkundung von Rechtsvorgängen ist, haben sie zahlreiche weitere Aufgaben zwischen der schlichten Beglaubigung von Unterschriften oder Kopien bis zu gerichtlichen Aufgaben wie der Aufnahme von Erbscheinsanträgen. Hierzu gehört insbesondere die Beratung der Beteiligten, um eine richtige und interessengerechte Lösung zu finden. Die Zufriedenheit der Beteiligten hängt oftmals von einem schnellen und reibungslosen Vollzug der beurkundeten Erklärungen ab, hierzu verfügen die Notare an allen Standorten über besonders ausgebildetes und qualifiziertes Personal.
Die Notare stehen daher gerne zur Verfügung, wenn Sie etwa bei der Gründung von Gesellschaften, Umwandlungen oder Satzungsänderungen Unterstützung brauchen. Im Immobilien- und Grundstücksrecht sind sie mit sämtlichen Anforderungen bei Grundstückskauf-, Bauträger- und Übergabeverträgen oder der Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten vertraut.
Auch im Familien- und Erbrecht oder im Bereich der Nachfolge sind die Notare umfassend tätig: Etwa dann, wenn es gilt, Eheverträge, Vermögensauseinandersetzungen oder Patientenverfügungen zu gestalten, private oder Unternehmertestamente bzw. Erbverträge aufzusetzen sowie Auseinandersetzungsverträge zwischen Miterben zu schließen.
Sie können sich gerne in allen nationalen, wie auch internationalen notariellen Angelegenheiten an die Notare wenden. Alle Notare beurkunden auch in englischer Sprache, mancher auch auf Französisch oder Schwedisch.
Die Notare stehen Ihnen selbstverständlich auch in allen übrigen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.