04.12.2015

Luther berät Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM) bei der Einigung mit der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe und den Stadtwerken Oberursel

Die Vereinbarung der VM mit der Stadt Bad Homburg v.d.H. und den Stadtwerken Oberursel ermöglicht es, den Betrieb des Stadtbusverkehrs in beiden Städten bis zum 31. Dezember 2015 aufrechtzuerhalten, und regelt streitige Vertragsstrafen- und Vergütungsfragen. Bei der Suche nach einer auch wirtschaftlich tragfähigen Lösung des Konflikts ließ sich die VM von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.

Hintergrund

Die Vereinbarung der VM mit der Stadt Bad Homburg v.d.H. und den Stadtwerken Oberursel ermöglicht es, den Betrieb des Stadtbusverkehrs in beiden Städten bis zum 31. Dezember 2015 aufrechtzuerhalten, und regelt streitige Vertragsstrafen- und Vergütungsfragen. Bei der Suche nach einer auch wirtschaftlich tragfähigen Lösung des Konflikts ließ sich die VM von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.

Die Aufrechterhaltung des Stadtbusverkehrs in Bad Homburg v.d. Höhe und Oberursel durch die VM ist für den Rest des Jahres gewährleistet. Damit ist insbesondere der Schulbusverkehr und der für die lokalen Einzelhändler an den einkaufsstarken Adventssamstagen sehr wichtige Busverkehr gesichert. Gleichzeitig haben sich beide Parteien auf die endgültige Höhe der von VM zu tragenden Vertragsstrafen und weitere Vergütungsfragen geeinigt.

Die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen hatte den Vertrag mit der Stadt Bad Homburg und den Stadtwerken Oberursel am 19. November mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt. Nachdem beide Seiten zunächst eine Interimsvereinbarung über den Stadtbusverkehr für die Zeit bis Ende November getroffen hatten, wurden weitere Gespräche über den Betrieb im Dezember geführt, in denen jetzt auch ein Kompromiss gefunden wurde.

Verantwortlich für die Beratung der VM ist das Anwaltsteam um die Frankfurter Partner Andrea Metz und Matthias Götz. „Es war eine sehr komplexe Verhandlungssituation: In diesem Geschäft herrscht ein hoher Kostendruck. Insbesondere die hohen Vertragsstrafen für nicht durchgeführte Fahrten, die bei den in dieser Branche häufigen Krankheitsfällen und aufgrund der Knappheit von am Markt verfügbaren Busfahrern anfallen, können ganz erhebliche Auswirkungen auf die Betreiberunternehmen haben“, erläutert Matthias Götz. „Glücklicherweise konnten wir die Vertragspartner unserer Mandantin davon überzeugen, dass die zunächst geforderten Vertragsstrafen in der gegebenen Situation nicht angemessen waren. Glücklicherweise waren beide Seiten kompromissbereit und haben sich vor dem Hintergrund der Bedeutung der Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs auf eine pragmatische Lösung verständigen können“, ergänzt Andrea Metz.

Die Einigung ist vor dem Hintergrund der generell schwierigen Situation sowohl für die kommunalen Auftraggeber wie auch für die Verkehrsbetreiber zu sehen. Busverkehr ist kaum noch wirtschaftlich zu betreiben, da die Städte und Verbände die jeweiligen Aufträge laut Gesetzeslage an den billigsten Anbieter vergeben müssen. „Hoffnung machen geplante Gesetzesänderungen, wonach künftig auch andere, qualitative Kriterien für die Auftragsvergabe dazukommen sollen“, meint Rechtsanwalt Götz.

Der Streit und die Sorge um die Aufrechterhaltung des Stadtbusverkehrs hatte in der Region hohe Aufmerksamkeit erfahren.

Für die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM)

Luther, Corporate M&A: Andrea Metz, LL.M., (Partnerin), Matthias Götz (Partner) (beide Federführung), Dr. Jan Saalfrank, LL.M. (alle Frankfurt)

Luther, Öffentliches Recht: Dr. Rut Herten-Koch, M.A. (Partnerin, Berlin)

Luther, Commercial: Benjamin Schwenker (Düsseldorf)

 

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Autor/in
Benjamin Schwenker

Benjamin Schwenker
Counsel
Düsseldorf
Benjamin.Schwenker@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 15864