Eine zuverlässige Energieversorgung ist essentiell und im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig. Die Energieversorgung unterliegt deshalb einer so intensiven gesetzlichen Regulierung wie kaum ein anderer Wirtschaftssektor. Sie soll die Versorgungssicherheit aller Bürger und der Industrie ebenso gewährleisten wie den Wettbewerb unter den Energieversorgern, immer stärker zunehmend auch den Schutz des Klimas und der Umwelt. In diesem Spannungsfeld bietet Luther anerkannt erstklassige Rechtsberatung auf allen Gebieten des Energierechts.
Als eine der größten deutschen Wirtschaftskanzleien verfügt Luther über ein renommiertes Team aus spezialisierten und erfahrenen Anwälten. Im Fokus des Energierechts-Teams steht vor allem die Beratung von Energieversorgern und der energieintensiv produzierenden Industrie im Energiewirtschafts- und Regulierungsrecht, dem Energievertragsrecht, dem Recht der Erneuerbarer Energien nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsrecht nach dem KWKG und dem Energiekartellrecht.
Wir verfügen neben unseren exzellenten Rechtskenntnissen über die notwendige Branchenkenntnis, das technische Know-how und das politische Verständnis, um unsere Mandanten erfolgreich zu beraten. Innovative Geschäftsmodelle neuer Anbieter im Bereich von E-Mobility und Sektorenkopplung kennen wir ebenso genau wie die „klassischen“ Geschäftsmodelle von Energieversorgern und Industriekunden.
Wir beraten unsere Mandaten vor nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur, dem Bundeskartellamt und dem BAFA ebenso wie vor der europäischen Regulierungsbehörde ACER oder der EU-Kommission. Unsere exzellente Prozessführungskompetenz vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten ist weithin anerkannt. Bei Projekten mit Auslandsbezug verfügen wir über ein internationales Netzwerk von Kanzleien, die sich ebenso wie wir auf den Energiesektor fokussieren.
Zu unseren Mandanten zählen über alle Wertschöpfungsstufen hinweg integrierte Energieversorgungsunternehmen, Energiehandelsunternehmen, Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Lieferanten auf Großhandels- und Letztverbraucherebene, energieintensiv produzierende Industrieunternehmen, Banken und Finanzinvestoren sowie Projektentwickler im Energiesektor.
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